Wie hoch ist die beitragsgrenze für die Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze (egal, ob in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung) zeigt an, bis zu welcher Einkommenshöhe die maximalen Beiträge fällig sind. Die Beitragsgrenze für die Krankenversicherung liegt für das Jahr 2021 bei monatlich 4.837,50 €
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wiederum gibt die Grenze an, bis zu der auf das Einkommen Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Verdienen Versicherte mehr, müssen sie für Einkünfte oberhalb dieser Grenze keine Beiträge abführen. Aktuell beträgt die BBG 58.050 Euro im Jahr (Stand: 2021).
Welche Einkommensgrenze gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Berechnung des Maximalbetrages. Einkommensgrenze, deren regelmäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse (PKV) auch für Angestellte ermöglicht. Werte für 2021: Werte für 2021: 58.050,00 Euro jährlich 4.837,50 Euro monatlich: 64.350,00 Euro jährlich 5.362,50 Euro monatlich
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt für die allgemeine Rente?
Ab 2020 gilt die Grenze von mindestens 1.061,67 € im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rente ist, wie auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung, die Obergrenze für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Der darüber liegende Anteil an Einkünften wird für die Beitragsberechnung nicht herangezogen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Das gilt sowohl für den mitversicherten Partner als auch für die Kinder. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2020 bei 455 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts ( § 16 SGB IV ).
Welche Beitragsbemessungsgrenze gibt es in der Deutschen Krankenversicherung?
Neue Werte in der deutschen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die maximal zu leistenden Versicherungsbeiträge und liegt 2020 bei 4.687,50 € im Monat. Im Jahr 2019 lag der Wert noch bei 4.537,50 €. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bewirkt für Gutverdiener eine