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Wie hoch ist die deutsche Quellensteuer?
In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 \% auf Dividenden und Zinsen erhoben. Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsätzlich auf diese Steuer die ausländische Quellensteuer anrechnen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung der Quellensteuer.
Ist die Quellensteuer eine Ertragssteuer?
Zusätzlich fällt in dem Land, also der Quelle, wo der Kapitalertrag erwirtschaftet wurde, unter Umständen noch eine sogenannte Quellensteuer an. Diese Ertragssteuer müsste an das dortige Finanzamt abgeführt werden.
Welche Höhe der Quellensteuer gibt es in Deutschland?
Die genaue Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaat. Die Quellensteuer lässt sich auch auf die Abgeltungssteuer anrechnen. Ihre Bank gibt in der Jahressteuerbescheinigung die Höhe der anrechenbaren Quellensteuer an.
Wie ist die Quellensteuer einbehalten?
Quellensteuer: Die Quellensteuer wird direkt von der Bank des jeweiligen Landes einbehalten. Erzielt ein Anleger Kapitalerträge, die der Quellensteuer unterliegen, ist die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuerschuld anrechenbar.
Wie kann man den Quellensteuersatz festlegen?
Quellensteuersatz: Jeder Quellenstaat kann den Quellensteuersatz auf Kapitalerträge selbst festlegen. Die Quellensteuer kann in einer Höhe von 0 \% bis zu 35 \% anfallen. Freibetrag: In Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR p.a. für Ledige und 1.602 EUR p.a. für Verheiratete.
Kann die Quellensteuer auf Tagesgeldkonten im Ausland anfällt werden?
Für die Quellensteuer auf Zinseinnahmen von Tages- und Festgeldkonten im Ausland kann kein Freistellungsauftrag (FSA) an die dort ansässige Bank erteilt werden. Es gibt auch keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Falls bei Ihrem Konto im Ausland eine Quellensteuer anfällt, wird diese sofort von den Zinseinnahmen abgezogen.
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