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Wie hoch ist die Flexirente?
Optionen der Flexirente: Das ist neu Jeder Monat vorgezogene Rente wird mit einem Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Zum Ausgleich dieses Abschlags bietet die Flexirente die Möglichkeit, ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse zu leisten.
Wer kann die Flexi Rente in Anspruch nehmen?
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann aktuell mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Für alle anderen gilt: Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent je Monat, den die Rente früher angetreten wird.
Wer kann Flexirente in Anspruch nehmen?
Flexibler Übergang möglich Haben Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, besteht die Möglichkeit, schon ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Oder Sie arbeiten länger und bekommen dafür sogar einen Zuschlag.
Welche Funktion hat das Ruhegehalt?
Es hat die Funktion der gesetzlichen Rente und betrieblichen Altersvorsorge, ist jedoch ausschließlich für Beamte, Richter und Soldaten anwendbar. Das Ruhegehalt wird anhand einer bestimmten Formel berechnet, die wie folgt, wäre: Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz x ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Wie erfolgt der Anspruch auf Ruhegehalt bei Beamten und Richtern?
Die gesetzliche Regelung bezüglich des Ruhegehaltes erfolgt über das „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern“ ( BeamtVG ). Anspruch auf das Ruhegehalt erwirkt ein Beamter, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 1 BeamtVG definiert werden:
Wie hoch sind die Abschläge für den Ruhestand?
Die Abschläge belaufen sich derzeit auf 3,6 Prozent für jedes Jahr, welches vorzeitig als Jahr des Ruhestands gewählt wird. Maximal werden 10,8 Prozent an Abschlägen aufgerechnet, sofern eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Wann ist das betriebliche Ruhegeld beitragspflichtig?
Im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung ist das betriebliche Ruhegeld beitragspflichtig. Ab dem 1. April 2017, also mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, die die Beiträge ausschließlich aus dem Entgelt der aktuellen Beschäftigung zu entrichten.