Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei elementarversicherung?

Bei Schäden durch Erdbeben beträgt in der Wohngebäudeversicherung die Selbstbeteiligung 10\% des Schadens (mindestens 500 €, maximal 5.000 €). In der Hausratversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 € je Versicherungsfall. Sie können beide Gefahrengruppen entweder allein oder zusammen versichern.

Kann sich jeder gegen Elementarschäden versichern?

Es gibt keine Versicherungspflicht, das heißt, jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich gegen Elementarschäden versichert. Standardtarife in der Wohngebäudeversicherung greifen in aller Regel nicht bei Schäden durch Naturgewalten.

Welche Pflichten hat der Versicherer vor Vertragsschluss?

Pflichten des Versicherers vor Vertragsschluss Nach der seit dem 01.01.2008 geltenden Gesetzeslage hat der Versicherer den potenziellen Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages ausführlich zu beraten und zu informieren. Bei der Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse des potenziellen Versicherungsnehmers abzustellen.

Wie kommt der Versicherungsnehmer zu einem Vertragsschluss?

Vertragsschluss Kommt der Versicherer nach entsprechender Beratung und Information des Versicherungsnehmers sowie nach Prüfung der im Antrag angegebenen Umstände zu dem Entschluss, den Antrag annehmen zu wollen, so wird er dem potenziellen Versicherungsnehmer eine entsprechende Erklärung zukommen lassen.

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Wie wird der Versicherungsvertrag wirksam?

Erfolgen Hinweis und Belehrung nicht, so wird der Versicherungsvertrag in seiner ursprünglichen Fassung gemäß des Antrags wirksam. Eine Abweichung zu Gunsten des Versicherungsnehmers schadet nicht, der gesamte Versicherungsvertrag wird in der für den Versicherungsnehmer günstigen Form wirksam.

Was sind die Sonderregelungen des § 5 VVG zu beachten?

In diesem Zusammenhang sind die Sonderregelungen des § 5 VVG zu beachten. Danach gilt eine Abweichung zu Ungunsten des Versicherungsnehmers, wenn auf die Abweichung auffällig hingewiesen wurde und der Versicherungsnehmer trotz entsprechender Belehrung der Änderung nicht innerhalb eines Monats widerspricht.