Wie hoch ist die Steuerbefreiung in Singapur?

Diese wird auf das reguläre Einkommen eines „qualifizierten“ Unternehmens bis zu 100.000 Singapur Dollar für die ersten drei Jahre in Folge gewährt. Eine teilweise Steuerbefreiung von fünfzig Prozent gilt für die nächsten 200.000 Singapur Dollar.

Was ist die steuerliche Behandlung eines Unternehmens in Singapur?

Von zentraler Bedeutung für die steuerliche Behandlung eines Unternehmens in Singapur ist die Frage der steuerlichen Ansässigkeit. Ein Unternehmen gilt in Singapur als steuerlich ansässig, wenn es „Geschäfte in Singapur“ und nicht lediglich „Geschäfte mit Singapur“ macht. Wann diese Schwelle überschritten ist, ist eine faktische Frage.

Was regelt das Abkommen in Singapur?

Es regelt, dass beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuern und auch andere Arten von Steuern nicht doppelt erhoben werden. Zentraler Bestandteil des Abkommens ist daher die Regelung, welcher der beiden Staaten unter bestimmten Voraussetzungen Steuern erheben darf und welcher Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichten muss.

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Welche Rechtsform ist die Besteuerung in Singapur?

Die steuerlichen Bestimmungen für Unternehmen hängen von der gewählten Rechtsform ab. Am häufigsten wird von Investoren die Rechtsform einer Private Company Limited By Shares (“Pte Ltd“) gewählt und um deren steuerliche Behandlung es hiernach schwerpunktmäßig gehen soll. Die Besteuerung in Singapur basiert auf dem Territorialitätsprinzip.

Wie funktioniert die Lohnsteuer in Singapur?

Arbeiten in Singapur – Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens. Wie mit sehr vielen anderen Staaten der Welt auch, hat Deutschland mit Singapur ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt, dass beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuern und auch andere Arten von Steuern nicht doppelt erhoben werden.

Was ist die steuerliche Veranlagung in Singapur?

Das der steuerlichen Veranlagung zu Grunde liegende Steuerjahr entspricht in Singapur dem Kalenderjahr. Einkommen wird im Folgejahr besteuert, das auch Year of Assessment oder ’YA’ genannt wird. Im Kalenderjahr 2016 erzieltes Einkommen wird demzufolge im YA 2017 veranlagt und besteuert.