Wie hoch ist die Vergütung für eingespeisten Strom?

0,11 cent/kWh. Seit Februar 2017 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom wieder vom Zubau ermittelt. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend. Summiert werden alle Anlagen die im Marktstammdatenregister (MaStR) geführt werden.

Wie wird Einspeisevergütung berechnet?

Bei kleinen Anlagen bis 100 kWp ist die Berechnung der garantierten Einspeisevergütung kompliziert, da sie aus den Vergütungssätzen für verschiedene Leistungsklassen errechnet werden muss. Ein Beispiel: Für eine 40 kWp-Anlage gilt: 40 kW entsprechen 100 Prozent. 10 kW entsprechen 25 Prozent.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für größere Anlagen?

Für größere Anlagen liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,15 Cent pro kWh (Anlagen kleiner als 40 kWp). Sie erhalten 5,60 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre lang gezahlt. Es gilt für diese 20 Jahre der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Hier ist das Inbetriebnahmeprotokoll ausschlaggebend.

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Was ist ein Einspeisevertrag?

Der Einspeisevertrag: Vereinbarung über die Einspeisung. Einspeisevertrag. Der Einspeisevertrag ist ein übliches, gesetzlich aber nicht erforderliches und von den Netzbetreibern gern gefordertes Dokument, das nähere Bestimmungen zur Einspeisung und deren Vergütung regelt.

Wie verringert sich die Einspeisevergütung Monat für Monat?

Monat für Monat verringert sich die Einspeisevergütung um einen festen Betrag – die sogenannte Basisdegression. Sie liegt ab Februar 2021 bei 0,4 Prozent. Bis Januar 2020 lag die Degression bei 0,5 Prozent (davor 1\%). Diese Basisdegression wird abhängig vom Zubau weiter erhöht oder ausgesetzt.