Wie ist das Familienrecht geregelt?

Das Familienrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [ BGB] geregelt (vgl. §§ 1297 ff. BGB ). Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht.

Was ist die juristische Grundlage des Familienrechts?

Juristische Grundlage des Familienrechts in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Vierte Buch des BGB widmet sich ausschließlich dem Familienrecht und regelt sämtliche, damit zusammenhängende Belange, wie zum Beispiel das Eherecht, das Sorgerecht, Adoptionen und Pflegschaften, sowie das Güterrecht ( Ehevertrag Gütertrennung ).

Was ist das Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Darüber hinaus stellt das Familienrecht ebenfalls einen wichtigen Bereich des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Zivilrechts dar. Als Bestandteil des Zivilrechts befasst sich das Familienrecht auf juristische Art und Weise mit den Beziehungen zwischen mehreren Personen.

Was definiert das zivilrechtliche Familienrecht?

Das im BGB geregelte zivilrechtliche Familienrecht definiert in § 1589 Absatz 1 BGB lediglich den Begriff der Verwandtschaft, der sich nach der Abstammung einer Person bestimmt.

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Wie lässt sich die Familie begreifen?

Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Maßgeblich ist weder, ob die Eltern eine Ehe oder (Lebens-)Partnerschaft führen noch, ob die Kinder eigene Kinder der Eltern oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder sind.

Warum gibt es eine rechtliche Definition der Familie?

Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen.

Welche Familien sind einbezogen?

Einbezogen sind – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptiv­kinder ohne Alters­begrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.