Wie ist der Antrag für die Umsatzsteueridentifikationsnummer zu richten?

Schriftlich: der schriftliche Antrag für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist zu richten an: Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis, Telefax: +49-(0)228-406-3801. Der Antrag muss Name und Anschrift des Antragstellers, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer umfassen.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Umsatzsteuernummer?

Für Unternehmer und juristische Personen gibt es drei Möglichkeiten, eine Umsatzsteuernummer zu erhalten. Bei jeder Firmengründung ist der Selbstständige verpflichtet, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Diesen reichen Selbstständige direkt beim zuständigen Finanzamt ein.

Ist die Umsatzsteuernummer zwingend auf der Rechnung zugeordnet?

Die Umsatzsteuernummer ist zwingend auf jeder Rechnung zu listen. Auch beim Abführen der Umsatzsteuer ans Finanzamt ist es wichtig, das dieser Vorgang der Umsatzsteuernummer zugeordnet ist. Kleinunternehmen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Agieren sie jedoch innerhalb der EU, brauchen auch sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

LESEN:   Was bedeutet im Offentlichen Dienst zu arbeiten?

Wie kann ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Nach der Gründung: Sollten Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht direkt bei der Gründung beantragt haben, können Sie jederzeit einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Der Antrag für die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern kann wiederum in zwei Varianten erfolgen:

Ist die Angabe der UST-ID notwendig?

Nicht notwendig ist die Angabe der USt-ID, wenn eine Lieferung oder Dienstleistung an Privatpersonen oder Unternehmen ohne USt-ID geleistet wird. In diesem Fall greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss nicht ausgewiesen werden.

Wie können sie die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen?

Sollten Sie Zweifel an der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines möglichen Geschäftspartners haben, können Sie die Gültigkeit der USt.-IdNr. sehr einfach prüfen. Dazu nutzen Sie das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU, kurz MIAS genannt. Die Anfrage erfolgt online und kann hier vorgenommen werden.

Wie kann man die Umsatzsteuer-ID prüfen?

Umgekehrt hat selbstverständlich auch der ausländische Unternehmer die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-ID des deutschen Unternehmens prüfen zu lassen. Dies geschieht wiederum bei seiner nationalen Behörde oder der EU-Kommission. Die Umsatzsteuer-ID kann man beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

LESEN:   Kann man 2 oder mehrere Jobs gleichzeitig annehmen?