Wie ist die Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger zuständig?

Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger zuständig und hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In der Bun- desrepublik Deutschland ist die Steuerverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Während die Bundesfinanzverwaltung in erster Linie für die in Bundesgesetzen

Ist das örtliche Finanzamt für Körperschaftsteuer zuständig?

Örtliches Finanzamt für Körperschaftsteuer Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, eine Vermögensmasse oder eine Personenvereinigung, die unter das Körperschaftsgesetz fällt, ist das örtliche Finanzamt zuständig, in welchem die Geschäftsleitung ihren Sitz hat.

Was sind die Finanzämter für die Steuern zuständig?

Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern zuständig, mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Das für die Steuerverwaltung anzuwendende Verfahren ist für die Finanzämter…

Welche Steuerbefugnisse hat der Bund bei der Auftragsverwaltung?

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Darunter fallen die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die DIE STEUERVERWALTUNG IN DEUTSCHLAND 7 Körperschaftsteuer. Insbesondere bei der Auftragsverwaltung hat der Bund Aufsichts- und Weisungsbefugnisse gegenüber den Behörden der Länder. Sie betreffen die fachliche Aus- führung der Steuergesetze und die Auslegung des Steuerrechts.

Wie ist die Steuerverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland aufgeteilt?

In der Bun- desrepublik Deutschland ist die Steuerverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Während die Bundesfinanzverwaltung in erster Linie für die in Bundesgesetzen geregelten Verbrauchsteuern wie die Energiesteuer, die Versicherungsteuer, die Kraftfahr-

Welche Steuern verwaltet der Bund?

Dabei handelt es sich um Steuern, deren Aufkommen dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht und die die Landesfinanz- behörden im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltung, Artikel 108 Absatz 3 GG, Artikel 85 GG) verwalten. Darunter fallen die Lohn- und Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die