Wie ist die eigentümerhaftpflicht versichert?

Diese schützt die Eigentümer vor Schäden, welche an Dritten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum verursacht werden. Ein Unfall bzw. die Verletzung eines Hausbesuchers, z.B. aufgrund eines schadhaften Treppengeländers, ist so durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Das deckt die Hausratversicherung ab. Die Hausratversicherung schützt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch und kann individuell ergänzt werden.

Ist die Eigentumswohnung richtig versichert?

Da es sich hierbei nicht nur um eine wesentliche finanzielle Investition, sondern auch um eine wichtige Lebensentscheidung handelt, sollten diese und der Wert der Immobilie optimal geschützt werden. Die Eigentumswohnung richtig zu versichern, ist im Gegensatz zum benötigten Versicherungsschutz für eine Mietwohnung etwas umfangreicher.

Wie ist die Verletzung eines Hausbesuchers versichert?

LESEN:   Wie lange darf man beim Jobcenter krank sein?

Ein Unfall bzw. die Verletzung eines Hausbesuchers, z.B. aufgrund eines schadhaften Treppengeländers, ist so durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert. Um die Wohngebäudeversicherung müssen Sie sich als Wohnungseigentümer in der Regel nicht kümmern.

Welche Versicherungen sind in ihrem Eigenheim obligatorisch?

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, müssen Sie sich noch um weitere Versicherungen kümmern – die wichtigsten: Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch (Ausnahmen Genf, Tessin, Wallis und ein Teil von Appenzell Innerrhoden).

Ist die Eigentümergemeinschaft zuständig für die gemeinsamen Hausratversicherungen?

Anders als bei der Wohngebäudeversicherung ist die Eigentümergemeinschaft nicht für den Abschluss einer gemeinsamen Hausratversicherung zuständig. Käufer einer Eigentumswohnung müssen die Versicherung für Ihren Hausrat selbst abschließen.

Wie unterscheiden sich die Versicherer von Eigenheim und Mehrfamilienhäusern?

Die Versicherer unterscheiden zwischen selbst bewohnten Ein- bis Dreifamilienhäusern und grösseren Mehrfamilienhäusern. Gehört Ihr Eigenheim in die erste Kategorie, reicht eine Privathaftpflichtversicherung, um den Schaden zu decken. Wenn nicht, sollten Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen.

LESEN:   Was ist eine Konjunkturdiagnose?