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Wie ist die ertragsteuerliche Behandlung der Körperschaften des öffentlichen Rechts?
Die ertragsteuerliche Behandlung der Körperschaften des öffentlichen Rechts bestimmt sich nach ihren Tätigkeiten. Es ist zwischen dem Hoheitsbetrieb, einer → Vermögensverwaltung und den Betrieben gewerblicher Art (→ Betrieb gewerblicher Art, BgA) einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu unterscheiden.
Ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts steuerpflichtig?
Eine Steuersubjektfähigkeit der Körperschaft des öffentlichen Rechts liegt insofern nicht vor. Besteht jedoch im Rahmen eines Hoheitsbetriebs auch ein → Betrieb gewerblicher Art, so ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts insoweit steuerpflichtig (vgl. 3.4). 3.3.
Was ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt. Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland besitzt einerseits der Bund (Gesamtstaat), andererseits jedes der sechzehn Länder Staatlichkeit.
Welche Betriebe sind gewerbliche Körperschaften des öffentlichen Rechts?
Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts können z.B. sein: kommunale Kindergärten (BFH-Urteil vom 12.7.2012, I R 106/10, BStBl II 2012, 837), Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme dienen (§ 4 Abs. 3 KStG),
Wie ist die Kapitalerhaltung in Deutschland Gegenstand der Diskussionen?
Insbesondere im Zusammenhang mit der Inflation in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und seit der Währungsreform nach dem zweiten Weltkrieg 1948 ist die Kapitalerhaltung in Deutschland Gegenstand von Diskussionen in Theorie und Praxis.
Was ist eine nominelle Kapitalerhaltung?
Dies geschieht durch eine vom Konzept der nominellen Kapitalerhaltung abweichende Definition des Gewinns. Ziel ist eine Gewinnbestimmung der Art, daß die Unternehmung ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Geldwert s stets über das gleiche reale Kaufkraftvolumen verfügt.