Wie ist ein Versicherungsvertrag abgeschlossen?

Wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, gibt es dabei zwangsläufigerweise immer mehrere Parteien. Der Versicherer ist die Partei, die aufgrund dieses Vertrages den Versicherungsschutz gewährt. Im Gegensatz dazu ist derjenige, der die Versicherung abschließt, derjenige, der die Versicherung nimmt, der Versicherungsnehmer.

Wer ist der Versicherer in einem Versicherungsvertrag?

Der Versicherer ist die Partei, die aufgrund dieses Vertrages den Versicherungsschutz gewährt. Im Gegensatz dazu ist derjenige, der die Versicherung abschließt, derjenige, der die Versicherung nimmt, der Versicherungsnehmer. In einem Versicherungsvertrag können durchaus verschiedene Parteien als Versicherer wirken, dies nennt man Mitversicherung.

Was hat der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer zu tun?

Im Versicherungsrecht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.

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Welche Kriterien gibt es für den Begriff Versicherung?

Es existiert kein Gesetzestext, der den Begriff Versicherer beziehungsweise Versicherung definiert. Jedoch gibt es in der Zwischenzeit im Richterrecht etliche Kriterien, die ein Versicherungsgeschäft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen beschreiben:

Wie erfolgt die Einschaltung eines versicherungsgutachters?

Einschaltung eines Versicherungsgutachters: Bei Schäden über EUR 5.000,00 ist zwingend ein Versicherungsgutachter der Gesellschaft hinzu zu holen, der dann über die weitere Schadensregulierung entscheidet.

Wie erhöht sich die Progression der Versicherungssumme?

Zuletzt sorgt die Progression dafür, dass bei einem höherem Invaliditätsgrad die Leistung auch überproportional steigt. Dies soll sicherstellen, dass die Versicherungssumme tatsächlich den entstandenen Schaden abdeckt und dem Versicherten hilft, trotz Einschränkung ein soweit möglich erfülltes Leben zu führen!