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Samstagsarbeit ist grundsätzlich und ohne besondere Einschränkung erlaubt, da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht und den Samstag demnach als normalen Werktag definiert. Ihr Arbeitgeber hat nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GeWo) das sogenannte Direktionsrecht inne.
Wie oft muss ich samstags arbeiten?
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer in Verkaufsstellen i. d. R. an mindestens zwei Samstagen pro Monat nicht beschäftigen.
Samstags haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit um 8 Uhr in der Früh zu beginnen, müssen aber wiederum die Mittagsruhe beachten. Bis spätestens 22 Uhr können Sie Ihre Arbeit ausdehnen, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung besitzen.
Wie viele Samstage darf man hintereinander arbeiten?
Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen an bis zu 4 Samstagen nach 13.00 Uhr beschäftigt werden, wenn eben so viele Samstage arbeitsfrei bleiben. Damit kann der Arbeitnehmer an bis zu 8 Samstagen hintereinander beschäftigt werden (siehe Beispiel oben).
Ist der Samstag arbeitsfrei?
Der Samstag ist normalerweise arbeitsfrei. Sollen Sie die an einem Wochenfeiertag ausgefallene Arbeit an dem sonst freien Samstag nacharbeiten, erhalten Sie vom Arbeitgeber sowohl für den Feiertag als auch für den Samstag den üblichen Lohn. Einen Samstagszuschlag gibt es dafür nicht.
Wann darf man am Samstag gearbeitet werden?
Am Samstag darf nicht gearbeitet werden. Diese Regelung ist jedoch äußerst selten in Arbeitsverträgen vorzufinden. Häufiger ist im Arbeitsvertrag die Regelung zu finden, dass die Arbeit grundsätzlich von Montag bis Freitag zu erbringen ist.
Wann gilt der Samstag als normaler Werktag?
Der Samstag gilt als normaler Werktag. Einen Samstagszuschlag erhalten Sie nur dann, wenn Sie über die übliche Arbeitszeit hinaus, nachts oder an einem Feiertag arbeiten. Der Samstag ist ein normaler Werktag und steht den anderen Wochentagen Montag bis Freitag gleich.
Kann man Arbeiten an Samstagen beanspruchen?
Umgekehrt ergibt sich daraus, dass Sie für Arbeiten an Samstagen keinen Samstagszuschlag beanspruchen können. In der Praxis ist die Arbeitszeit meist aber so gestaltet, dass in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen die regelmäßige Arbeitszeit auf die Tage von Montag bis Freitag begrenzt ist.