Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung zurückzahlen?
- 2 Wann wird der Scheckbetrag wieder gutgeschrieben?
- 3 Wie kann der Arbeitnehmer die Rücknahme der Kündigung ablehnen?
- 4 Hat ihr Arbeitgeber Anspruch auf eine unveränderte Weiterbeschäftigung?
- 5 Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung zurückzahlen?
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Arbeitsvergütung für die Zeit zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt der Rücknahme der Kündigung nachzuzahlen. Der Arbeitnehmer muß dann seine Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen. b. Der Arbeitnehmer kann aber auch die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber ablehnen.
Wann wird der Scheckbetrag wieder gutgeschrieben?
Nach 15 Tagen (ab Ausstellungsdatum) wird der Scheckbetrag dem Koto des Ausstellers wieder gutgeschrieben, wenn der Scheck bis dahin nicht vorgekommen ist. Für den Postversand werden von Firmen in der Regel Verrechnungsschecks genutzt.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub wieder streichen?
Nur unter besonderen Umständen und Notfällen, die schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben könnten, wie ein personeller Engpass oder ein Produktionstopp aufgrund einer Naturkatastrophe, kann der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub wieder streichen. Der Arbeitgeber muss jedoch die Interessen abwägen und zuerst alle Alternativen prüfen,
Kann der Arbeitgeber seine Kündigung einseitig zurücknehmen?
Kündigung und deren Rücknahme durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann seine Kündigung einseitig nicht mehr zurücknehmen.
Wie kann der Arbeitnehmer die Rücknahme der Kündigung ablehnen?
Der Arbeitnehmer kann aber auch die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber ablehnen. Er kann das Klageverfahren beim Arbeitsgericht fortsetzen. Meist wird das Ziel des Prozesses darin liegen, eine Abfindung zu erreichen.
Hat ihr Arbeitgeber Anspruch auf eine unveränderte Weiterbeschäftigung?
Anspruch auf eine unveränderte Weiterbeschäftigung hat er nur, wenn Ihr Arbeitgeber durch entsprechende konkrete Äußerungen den Eindruck erweckt hat, dass es niemals Änderungen geben wird (Bundesarbeitsgericht (BAG), 11.4.2006, Az. 9 AZR 557/05).
Kann ich ihr Recht auf jederzeitigen Rücktritt einschränken?
Ihre Vereinssatzung kann Ihr Recht auf jederzeitigen Rücktritt einschränken. Beispielsweise dadurch, dass in der Satzung geregelt ist, dass eine Amtsniederlegung erst nach Ablauf einer bestimmten (Übergangs-)Frist wirksam wird.
Was sagt das Vereinsrecht über den Rücktritt des Vorsitzenden?
Das sagt das Vereinsrecht über den Rücktritt des 1. Vorsitzenden. Als ehrenamtlich tätiger Vorsitzender eines Vereins können Sie (eigentlich) jederzeit Ihren Rücktritt erklären. Ohne Blick in die Satzung geht es allerdings auch hier nicht. Ihre Vereinssatzung kann Ihr Recht auf jederzeitigen Rücktritt einschränken.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.