Wie kann der Rechtsanwalt eine Einkommensteuererklärung erstellen?

Der Rechtsanwalt kann im Namen seines Mandanten Einspruch gegen die Schätzung einlegen und unverzüglich eine Einkommensteuererklärung mit diesem erstellen. Auf diesem Weg ist es möglich, die Steuerschuld zu senken und seiner gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Genüge zu tun.

Wie fordert das Finanzamt eine Steuererklärung ein?

Zuerst fordert das Finanzamt schriftlich die Abgabe einer Steuererklärung ein. Bis dahin ist alles im grünen Bereich. Wird auf die Forderung nicht reagiert, kann das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlassen. Das heißt, das Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen mangels eingereichter Unterlagen und erteilter Auskünfte fiktiv ein.

Warum haben Mandanten ihre Einkommenssteuererklärung nicht gemacht?

Gelegentlich kommt es vor, dass Mandanten ihre Einkommenssteuererklärung nicht gemacht oder diese nicht rechtzeitig an das Finanzamt übermittelt haben. Die Gründe dafür sind vielseitig: Sie waren im Urlaub, haben die Steuererklärung vergessen oder sie absichtlich nicht ausgefüllt.

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Wann müssen sie ihre Steuererklärung einreichen?

Zählen Sie zu den abgabepflichtigen Personenkreisen, müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember des Folgejahres.

Wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Sofern man nicht steuerlich beraten ist, muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31.05 des Folgejahres abgegeben worden sein. Sind Sie steuerlich beraten, so verlängert sich diese Frist bis zum 31.12 des Folgejahres. Was geschieht jedoch, wenn man steuerlich nicht beraten ist und die Steuererklärung nicht einreicht?

Was ist eine Strafe bei der Nichtabgabe der Steuererklärung?

Strafe bei Nichtabgabe der Steuererklärung – Zwangsmittel. Bei der Nichtabgabe von Steuererklärungen hat das Finanzamt verschiedene Mittel, um diese einzufordern. Hier finden Sie eine Verfahrensanweisung, wenn Ihnen ein Zwangsgeld angedroht wird, weil Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgegeben haben.

Ist bislang keine Einkommensteuererklärung eingereicht worden?

Ist bislang nie eine Einkommensteuererklärung eingereicht worden, wird die Schätzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 162 AO willkürlicher. Der ergehende Schätzungsbescheid steht mit einem (normalen) Steuerbescheid auf gleicher Stufe.

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