Wie kann ein Arbeitgeber eine Bonuszahlung erbringen?

Ein Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erbringen. Der Arbeitgeber kann aber auch rechtlich zu einer Bonuszahlung verpflichtet sein. Hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine regelmäßige Bonus- oder Prämienzahlung, wird der Bonus bzw.

Wie kann man Bonuszahlungen nutzen?

Unternehmen können Bonuszahlungen auch nutzen, um bestimmte, besonders qualifizierte Arbeitnehmer, zum Verbleib in der Firma zu motivieren. Es kann zum Beispiel einer hochqualifizierten Fachkraft ein Bonus gezahlt werden, um das Fachwissen und die Fähigkeiten im eigenen Unternehmen zu halten.

Was ist ein einklagbarer Anspruch auf eine Bonuszahlung?

Ein (notfalls einklagbarer) Anspruch auf eine Bonuszahlung bzw. auf Zahlung einer Prämie kann sich aus sämtlichen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, also aus Typisch für einen Bonusanspruch ist, dass dieser abhängig ist von verschiedenen Komponenten, wie z.B. dem Betriebsergebnis und/oder einer persönlichen Leistung des Arbeitnehmers.

Was versteht man unter Bonus und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer?

Bonus- und Prämienzahlungen für Arbeitnehmer Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft.

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Ist der Bonus an Angestellten gezahlt?

Wenn dieser festlegt, dass – etwa aus finanziellen Gründen – kein Bonus an Angestellte gezahlt wird, müssen sich diese mit der Situation abfinden oder gute Argumente finden, um den Chef doch noch umzustimmen. Allerdings kann unter bestimmten Umständen durchaus ein Anspruch auf die Bonuszahlung entstehen, auf die Mitarbeiter sich berufen können.

Hat der Arbeitnehmer keine Kenntnis von der Berechnung seines Bonusanspruchs?

Hat der Arbeitnehmer keine Kenntnis von den für die Berechnung der Höhe seines Bonusanspruchs erforderlichen Berechnungsgrundlagen, kann ihm gegen den Arbeitgeber aber ein Anspruch auf Auskunfterteilung über die Berechnung des Bonus zustehen.