Wie kann ein Erhaltungsaufwand steuerlich geltend gemacht werden?

Ein entstandener Erhaltungsaufwendung kann vom Steuerpflichtigen in dem Jahr, in dem er gezahlt wurde, in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um einen größeren Erhaltungsaufwand, so lässt er sich mehrere Jahre (zwischen 2 und 5 Jahren) gleichmäßig verteilen.

Welche Gegenstände dürfen in voller Höhe abgeschrieben werden?

Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € dürfen sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn sie selbständig nutzbar sind. Im Jahr 2008 wurde für Anlagegüter mit einem Wert zwischen 150 und 1000 Euro ein Sammelposten eingeführt. Hierin können alle GWG-Werte eines Jahres gesammelt werden.

Was ist bei der Einkommensteuererklärung zu beachten?

Bei der Einkommenssteuererklärung ist zum Zweck der Geltendmachung die Anlage V „Vermietung und Verpachtung“ auszufüllen und der entsprechende Betrag als Werbungskosten aufzuführen. Meist erwarten die Finanzämter einen detaillierten Nachweis über die ausgeführten Tätigkeiten.

Wie lässt sich der Erhaltungsaufwand für eine vermietete Immobilie absetzen?

Eigentümer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Anders als die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die nach dem AfA-Prinzip (Absetzung für Abnutzung) abgeschrieben werden müssen, lässt sich der Erhaltungsaufwand für eine vermietete Immobilie sofort als Werbungskosten absetzen.

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Was ist das allgemeine Zurückbehaltungsrecht?

Das Zurückbehaltungsrecht ist eine Einrede, die geltend gemacht werden muss. Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht ist als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben in § 273 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] speziell geregelt.

Welche Beispiele sind für Erhaltungsaufwand?

Beispiele für Erhaltungsaufwand: Austausch von Fenstern und Türen, Neueindeckung des Daches, Austausch der Heizungsanlage, Erneuerung der Elektroinstallationen, nachträglicher Kabelanschluss, Renovierung des Badezimmers (Anbringen neuer Fliesen, die Erneuerung der Badewanne, des Waschbeckens etc.), neuer Fußbodenbelag.

Welche steuerliche Einordnung gibt es für die Erhaltungsaufwendungen?

Die steuerliche Einordnung, ob Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand vorliegt, ist von erheblicher Bedeutung. Erhaltungsaufwendungen können im Jahr ihrer Zahlung, bei Bilanzierenden im Jahr der Entstehung, in voller Höhe als Werbungskosten bzw.