Wie kann eine Kaution veranlagt werden?

Wenn sie bar übergeben wird, müssen Vermieter sie zinsbringend veranlagen – das heißt entweder auf einem Sparbuch oder einer Veranlagungsform, die gleich gut verzinst und gleich sicher ist wie ein Sparbuch. Wie auch immer die Kaution veranlagt wird: Sie muss eindeutig vom Vermögen des Vermieters unterscheidbar sein.

Wie kann eine Kaution übergeben werden?

Eine Kaution kann bar oder in Form eines Sparbuchs übergeben werden. Wenn sie bar übergeben wird, müssen Vermieter sie zinsbringend veranlagen – das heißt entweder auf einem Sparbuch oder einer Veranlagungsform, die gleich gut verzinst und gleich sicher ist wie ein Sparbuch.

Wie darf der Vermieter die Kaution verwenden?

Es ist gesetzlich geregelt, für welche Zwecke der Vermieter die Kaution verwenden darf. Der Mieter erhält diese Summe Geldes im Übrigen verzinst zurück, wenn er auszieht und die Wohnungsübergabe getätigt ist. Für diese Ansprüche ist es dem Mieter gestattet, die Kaution anzugreifen:

LESEN:   Kann man Studienbeihilfe ruckwirkend beantragen?

Wie lange dauert die Kaution für eine Kaution?

Das Mietrecht gibt für die Kaution hier keinen eindeutigen Zeitraum vor. Üblicherweise wird von drei bis sechs Monaten ausgegangen. Nach diesem Zeitraum verjährt ein Anspruch gegebenenfalls, sofern er nicht geltend gemacht wurde. Die Frist kann sich im Einzelfall auf ein Jahr ausdehnen.

Wie kannst du eine Quittung erstellen?

Du kannst eine Quittung entweder unter Verwendung von Quittungsvorlagen aus dem Internet erstellen, einen Quittungsblock nutzen oder die Pflichtangaben auf einem einfachen Blatt Papier notieren. Du und auch der Empfänger der Quittung erhaltet je ein Exemplar.

Wann muss die Kaution zurückbezahlt werden?

Die Kaution muss unverzüglich zurückbezahlt werden. Mit unverzüglich ist eine angemessene Frist gemeint – Vermieter müssen vor der Kautionsrückzahlung die Möglichkeit haben, das Mietobjekt zu besichtigen. Wenn alles in Ordnung ist, sollten Vermieter die Kaution innerhalb von ein bis zwei Wochen zurückzahlen.