Wie kann es zum Hirntod kommen?
Schwere Hirnschädigung als Ursache für den Hirntod Der Hirntod ist immer Folge einer schweren Hirnschädigung. Sie kann als Folge von Erkrankungen wie Hirnblutungen, Hirntumoren, Schlaganfällen oder Hirnhautentzündungen eintreten. Ebenso können äußere Einwirkungen wie zum Beispiel ein Unfall das Gehirn schädigen.
Wie häufig ist der Hirntod?
Dabei ist der Hirntod im Krankenhaus alles andere als wahrscheinlich: Bei mehr als 900.000 Todesfällen im Jahr sterben in Deutschland etwa 400.000 Menschen im Krankenhaus, also weniger als die Hälfte. Davon wird nur ein Prozent, also 4.000 Menschen, überhaupt als hirntot diagnostiziert.
Wie war die Erhebung der Untersuchungsausschüsse geregelt?
Auf die (Beweis-)Erhebungen der Untersuchungsausschüsse und „der von ihnen ersuchten Behörden“ fanden die Vorschriften der seinerzeit gültigen Strafprozessordnung sinngemäße Anwendung (vgl. Art. 34 Absatz 3 WRV). Das Verfahren der Untersuchungsausschüsse wurde nicht durch die Geschäftsordnung des Reichstags geregelt.
Wie kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen?
Nach Art. 44 GG kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen; auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er zu der Einsetzung verpflichtet.
Wie sah der Gesetzgeber das Untersuchungsausschussgesetz verabschieden?
Der Gesetzgeber sah sich daher veranlasst ein „Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages“ zu verabschieden. Dieses Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) trat am 26.
Wie lange dauert der Durchsuchungsbeschluss?
Vielleicht sind aber auch die Anträge so gut formuliert, dass es einfach nie etwas zu beanstanden gibt – trotz aller Prüfungen und kritischer Kontrollen der Ermittlungsrichter ….? Der Durchsuchungsbeschluss hat nur einer Haltbarkeitsdauer von einem halben Jahr, ab Erlass des Beschlusses.