Wie kann ich die Anerkennung in Deutschland beantragen?

Anerkennungsinteressierte müssen die Anerkennung bei der zuständigen Stelle beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf und dem Arbeitsort. Die zuständige Stelle lässt sich im Anerkennungs-Finder auf „Anerkennung in Deutschland“ finden.

Wie ist die berufliche Anerkennung geregelt?

In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt. Damit bietet die Anerkennung auch Arbeitgebern ein offizielles und rechtssicheres Verfahren. Wann ist die Anerkennung notwendig?

Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren?

Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und berufsrechtliche Fachgesetze des Bundes sowie entsprechende Gesetze der Länder. Anerkennungsinteressierte können die Anerkennung beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie wollen in Deutschland arbeiten.

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Welche Berufe gelten für die automatische Anerkennung?

Die sogenannte automatische Anerkennung gilt für folgende Berufe, die im Anhang der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aufgelistet sind: Arzt, Fachärztin, Zahnarzt, Fachzahnärztin, Tierarzt, Apothekerin, Pflegefachmann, Hebamme, Architekt. Auch der Europäische Berufsausweis vereinfacht das Anerkennungsverfahren für bestimmte Berufsqualifikationen

Wie erfolgt die Anerkennung für einen deutschen Beruf?

Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf. In Deutschland haben Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Grundlagen dafür sind das Anerkennungsgesetz des Bundes und Gesetze in den Bundesländern. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Wie kann ich Anerkennung von Abschluss und Zeugnis anerkennen?

Anerkennung von Abschluss und Zeugnis Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen. 1. Informieren Sie sich, wer für die Anerkennung zuständig ist.

Was regelt das Anerkennungsgesetz?

Was regelt das Anerkennungsgesetz? Das Anerkennungsgesetz heißt eigentlich „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ und ist seit 1. April 2012 in Kraft.

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Ist die Anerkennung für ausländische Fachkräfte notwendig?

Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf wie z. B. Ärztin oder Ingenieur arbeiten wollen. Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen die Anerkennung ihrer Berufsausbildung zudem für die Einreise.

Ist eine staatliche Anerkennung der betreffenden Schule im Ausland möglich?

Falls die staatliche Anerkennung der betreffenden Schule im Ausland nicht einwandfrei aus dem Zeugnis ersichtlich ist, ist ein entsprechender Nachweis seitens der dortigen Schulbehörde zu erbringen. Eine Nostrifikation ist nur bei Zeugnissen möglich, auf denen die benoteten Unterrichtsgegenstände aufscheinen.

Welche Anerkennungsstellen werden gefördert?

Für bestimmte Berufe werden auch Qualifizierungen im Anschluss an das Anerkennungsverfahren gefördert. Beratung erhalten Sie beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb). Beratung erhalten Sie auch bei allen Beratungsstellen zur Anerkennung und bei Ihrer zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder.

Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?

Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse. Für ausländische Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es ein eigenes Verfahren: die Zeugnisbewertung. Was sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren?

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Welche Gebühren gibt es für das Anerkennungsverfahren?

Das Verfahren kann auch die Ehepartner und minderjährigen Kinder der Fachkraft umfassen. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 Euro. Hinzu kommen die Kosten und Gebühren für das Anerkennungsverfahren sowie eine Visumgebühr von 75 Euro.