Wie kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Ziehen Sie beispielsweise um und lassen das Auto ummelden (ohne Halterwechsel), dann besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Wechselt jedoch der Besitzer des Kfz, ist es grundsätzlich möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Dabei ist es eigentlich gar nicht nötig, die Versicherung zu kündigen.

Was ist wichtig für die Kfz-Versicherung?

Wichtig für die Kfz-Versicherung: Der Halterwechsel kann einen Versicherungswechsel rechtfertigen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Autobesitzer die Kfz-Versicherung vorzeitig beenden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise immer dann, wenn der Versicherungsgeber die Beiträge anhebt.

Was ist ein Auto ohne Versicherung zu fahren?

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar. Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird.

Kann man die Kfz-Versicherung kündigen?

Ziehen Sie beispielsweise um und lassen das Auto ummelden ( ohne Halterwechsel), dann besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Wechselt jedoch der Besitzer des Kfz, ist es grundsätzlich möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Dabei ist es eigentlich gar nicht nötig, die Versicherung zu kündigen.

LESEN:   Was ist eine Epidurale Spritze?

Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?

Kfz-Versicherung widerrufen: Dies ist zu beachten Das Widerrufsrecht bezeichnet die Option eines Versicherungsnehmers, dass dieser schon nach kurzer Zeit von dem Versicherungsvertrag zurücktreten, diesen also widerrufen kann. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird in § 8 der Widerruf von einem Vertrag geregelt.

Wie informiert die Kfz-Versicherung das neue Fahrzeug ab?

Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung auch darüber, dass das Auto abgemeldet wurde. Sie müssen also bei einem Fahrzeugwechsel nicht selbst die Kfz-Versicherung kündigen. Sie erlischt automatisch mit der Abmeldung. Sie schließen lediglich einen neuen Vertrag für das neue Fahrzeug ab.