Wie kann ich die Kinderbetreuungskosten absetzen?

Eltern können auch einen Teil der Kinderbetreuungskosten absetzen. Maximal zwei Drittel der angefallenen Kosten können als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Dabei gilt die Höchstgrenze von 4.000 Euro und eine Altersgrenze von 14 Jahren für das Kind.

Ist die steuerliche Absetzbarkeit für die Kindererziehung geltend gemacht?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Mehraufwand für die Kindererziehung gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und darüber hinaus können bestimmte Ausgaben für Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, bis zum 25. Lebensjahr geltend gemacht werden.

Welche Bezugspunkte hat ein behindertes Kind im Steuerrecht?

Der Bereich Kinder im Steuerrecht hat auch seine negativen Bezugspunkte. Bei einem behinderten Kind ist es möglich, dass der Behindertenpauschbetrag auf die Eltern übertragen wird. Der Grund ist, dass das Kind nichts damit anfangen kann, da es keine Einkünfte hat. Die Eltern hingegen können hierbei finanziell entlastet werden.

Welche Betreuungskosten dürfen Kinder abgezogen werden?

Eine Ausnahme gilt jedoch für Kinder mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten oder versorgen können. Für sie dürfen, unabhängig vom Alter, die Betreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen werden.

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Wie muss die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden?

Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten muss durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Die frühere Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgeber aufgegeben. Eltern können Betreuungskosten ab der Geburt des Kindes bis zum 14.

Wie kann ich Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?

Kindesunterhalt von der Steuer absetzen Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Maximal 9.408 Euro können so in der Steuererklärung 2020 steuerlich geltend gemacht werden. Für 2021 sind es dann höchstens 9.744 Euro.

Was gilt für die Sonderausgaben bei der Steuer?

Maximal zwei Drittel der angefallenen Kosten können als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Dabei gilt die Höchstgrenze von 4.000 Euro und eine Altersgrenze von 14 Jahren für das Kind. Letzteres gilt allerdings nicht, wenn das Kind pflegebedürftig ist oder sich nicht selbst versorgen kann.