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Wie kann ich die Richtigkeit einer Lieferantenerklärung überprüfen?
Die Zollbehörden können die Richtigkeit einer Lieferantenerklärung jederzeit überprüfen und alle dafür notwendigen Nachweise verlangen. Dazu gehört die Vorlage eines Auskunftsblatts INF 4, das der Lieferant bei seiner zuständigen Zollstelle beantragen muss. Auch der Empfänger einer Lieferantenerklärung kann diese überprüfen lassen.
Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung?
Bei einer Langzeit-Lieferantenerklärung handelt es sich um eine einmalige Erklärung, die auch weitere Lieferungen derselben Ware abdeckt und für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gültig ist. Üblich ist die unterjährige Ausstellung für das laufende Kalenderjahr, es sind aber alle anderen Gestaltungen möglich.
Welche Lieferantenerklärungen sind ungültig?
Lieferantenerklärungen, die in einem Drittland, zum Beispiel in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, ausgestellt werden, sind ungültig und dienen lediglich der Information, dass der Lieferant präferenzberechtigte Ware liefert.
Ist die Pflicht des Lieferanten zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen festzulegen?
Es empfiehlt sich daher, die Pflicht des Lieferanten zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen im Kaufvertrag festzulegen. Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Abgabe von Lieferantenerklärungen besteht, werden diese häufig abgegeben, weil sonst die Gefahr besteht, Kunden zu verlieren.
Die Zollbehörden können die Richtigkeit einer Lieferantenerklärung jederzeit überprüfen und alle dafür notwendigen Nachweise verlangen. Dazu gehört die Vorlage eines Auskunftsblatts INF 4 (siehe Frage 17), das der Lieferant bei seiner zuständigen Zollstelle beantragen muss. Auch der Empfänger einer Lieferantenerklärung kann diese überprüfen lassen.
Was ist die Rechtsgrundlage einer Lieferantenerklärung?
Rechtsgrundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist seit 1. Mai 2016 die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Diese Verordnung legt den Wortlaut der Lieferantenerklärungen verbindlich fest. Selbst bei kleinen sprachlichen Abwandlungen wird mitunter die Anerkennung verweigert.
Was wird in der Lieferantenerklärung genannt?
Grundsätzlich wird in Lieferantenerklärungen nur der Ursprung „Europäische Union” bzw. EU oder „Europäische Gemeinschaft” genannt. Diese Bezeichnungen sind völlig gleichwertig. In der Praxis werden oft noch beide Bezeichnungen genannt, EU ist ausreichend, wenn in der Lieferantenerklärung mehrere Empfangsländer genannt werden (siehe Frage 9).
Ist die grenzüberschreitende Lieferung steuerfrei?
Dabei wird die grenzüberschreitende Lieferung vom abgehende Staat steuerfrei gestellt. Sie muss im Bestimmungsland als innergemeinschaftlicher Erwerb versteuert werden. Somit unterliegt sie dem dortigen Umsatzsteuersatz – natürlich immer vorausgesetzt, dass der Buch – und Belegnachweis erfüllt ist.