Wie kann ich die Rückzahlung der Schenkung vorbehalten?

Insbesondere dann, wenn Sie einen höheren Betrag bzw. ein Grundstück verschenken möchten, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht wenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich die Rückzahlung der Schenkung etwa bei einer Scheidung des Ehegatten vorbehalten möchten.

Wie verringert sich der Wert eines Geschenks?

Jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall liegt, verringert sich der pflichtteilrelevante Wert des Geschenks. Neben dem Bestreben, die Steuerlast für die Nachkommen zu senken, leitet viele Schenker der Wunsch, die Vermögensnachfolge mitzuerleben oder zu sehen, wie das Geld zum Beispiel in einer Stiftung Gutes bewirkt.

Wie lang ist die Frist für die Schenkung der pflichtteilbegünstigten?

Wer sich frühzeitig daran macht, sein Vermögen an die Günstlinge zu verschenken, kann damit rechnen, dass die Pflichtteilbegünstigten tatsächlich nichts erben. Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu.

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Kann die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen angezeigt werden?

Auch wenn die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen liegt, sollte sie durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Wie lange ist die Frist zwischen der Schenkung und dem Tod des Erblassers?

Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu. Bis zum Jahr 2010 war es gleichgültig, ob der die Schenkung neun Jahre und 364 Tage vor dem Tod des Erblassers erfolgte oder auf dem Sterbebett.

Ist die Ehe oder Partnerschaft beim Tode des Erblassers noch möglich?

Jedoch muss die Ehe oder Partnerschaft beim Tode des Erblassers noch bestehen. Sollen Nicht-Verwandte oder Freunde durch ein Testament begünstigt werden, ist die Entziehung des Pflichtteiles nur möglich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt.

Was sind die ehelichen Kinder des Erblassers?

Hierzu gehören die ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kinder (Abkömmlinge) des Erblassers. Sind diese bereits verstorben, treten Enkel oder Urenkel an deren Stelle. Genauso haben Ehegatten oder Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch.

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