Wie kann ich einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen?

Wenn Sie einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Ausländerbehörde oder der örtlichen Agentur für Arbeit aufzunehmen. Sie erfahren dort, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung in Ihrem Fall möglich ist.

Wie finden sie geeignete Bewerber aus dem Ausland?

Um geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für Sie zu finden, kooperiert der Arbeitgeber-Service mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Der Internationale Personalservice ist dafür zuständig, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.

Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.

Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?

Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich. Es unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften.

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Wie sollten sie einen ausländischen Mitarbeiter einstellen?

Wenn Sie einen solchen ausländischen Mitarbeiter einstellen möchten, sollten Sie sich darum vorab bei der Bundesanstalt für Arbeit erkundigen, ob grundsätzlich eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht und welche Voraussetzungen in Ihrem Fall zu erfüllen sind.

Wie dürfen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten?

Ausländische Arbeitnehmer aus sogenannten Drittstaaten dürfen nur in Deutschland arbeiten, wenn sie eine „Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung“ haben. Zuständig für deren Erteilung ist die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde.

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