Inhaltsverzeichnis
Wie kann ich meine Staatsangehörigkeit ändern?
Jedoch stellen die zuständigen Behörden der Kreis- und Stadtverwaltungen entsprechende Formulare für den Antrag auf Einbürgerung bereit, die man tunlichst nutzen sollte. Ausländer und Ausländerinnen können den Antrag, die Staatsangehörigkeit zu wechseln, ab einem Alter von 16 Jahren stellen.
Kann man die Staatsbürgerschaft ablegen?
Besitzen Sie keine weitere Staatsbürgerschaft und wollen sich zukünftig in einem ausländischen Staat einbürgern lassen, geben Sie einen Antrag auf Entlassung auf. Voraussetzungen: Um eine/n rechtswirksame/n Verzicht oder Entlassung zu erwirken, ist eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigungerforderlich.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Wie legen sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab?
Durch zwei Verfahren legen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab – den Verzicht und die Entlassung. Was die beiden Prozesse voneinander unterscheidet, wie sie verlaufen und welche Folgen sie mit sich bringen, erfahren Sie bei uns.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.
Wie ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich?
In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich: Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen