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Wie kann man ein Erbe gerecht verteilen?
Verstirbt eine ledige Person, werden der ersten Erbfolge entsprechend ihre Abkömmlinge zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Der Nachlass wird dann unter den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, erben dessen Abkömmlinge den betreffenden Erbteil.
Bin ich verpflichtet Erben zu suchen?
Nachlassgericht ist verpflichtet, Erben zu ermitteln, Erbe muss mitwirken. Das Nachlassgericht hat eine allgemeine Amtsermittlungspflicht, wonach es selber die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen von Amts wegen festzustellen hat.
Was passiert wenn man ein Testament nicht abgibt?
Achtung: Wer ein Testament nicht abliefert, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Zum einen kann sich derjenige, der ein Testament nicht abliefert, wegen Urkundenunterdrückung strafbar (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) machen. Außerdem kann er zivilrechtlich bestraft werden wegen Erbunwürdigkeit.
Was ist der Pflichtteil des gesetzlichen Erbteils?
Dennoch bestimmt das Gesetz, dass Sie den Pflichtteil bekommen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Bargeld von derjenigen Person auszuzahlen, die Ihr Vater als Erbe im Testament bestimmt hat.
Wie wird das Erbe behandelt?
Ihm werden dann alle Erbteile entzogen, die er bereits erhalten hat – das gilt auch beispielsweise für ein Vermächtnis. Das Erbe wird dann rechtlich so behandelt, als wäre der Erbunwürdige zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht am Leben gewesen und auf alle anderen berechtigten Erben verteilt.
Ist es sinnvoll ein gesetzlicher Erbe zu erstellen?
Es zu erstellen, ist immer dann sinnvoll, wenn ein gesetzlicher Erbe enterbt wurde, da dieser meist seinen gesetzlich zustehenden Pflichtteil verlangt, der Verdacht besteht, dass das Erbe verschuldet ist. Beantragt ein Gläubiger die Errichtung eines Verzeichnisses, kann ein Nachlassgericht dies auch amtlich anordnen.
Wie kann man die gesetzliche Erbfolge umgehen?
Um die gesetzliche Erbfolge im Erbfall zu umgehen, kann ein testierfähiger Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. In diesen legt er fest, wem sein Vermögen nach seinem Tod vermacht wird. Existiert ein solcher letzter Wille, ist dieser zwingend einzuhalten und setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.