Wie kann man einen Gesellschafter loswerden?

Kündigung oder Austritt durch Gesellschafter Ein Gesellschafter kann seine Stellung als Gesellschafter ordentlich nur dann kündigen und mithin ohne besonderen Grund aus der GmbH „austreten“, wenn der Gesellschaftsvertrag (Satzung) eine solche ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Wie wird man den Geschäftsführer los?

Die Organstellung eines Geschäftsführers beendet man durch die so genannte Abberufung. Das Angestelltenverhältnis muss darüber hinaus durch eine Kündigung beendet werden. Sollen darüber hinaus bestehende Gesellschafterrechte beendet werden, ist eine Einziehung der Geschäftsanteile notwendig.

Wie steigt man aus einer GmbH aus?

Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen.

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Was steht einem Gesellschafter zu?

Die wichtigsten Pflichten der Gesellschafter sind die Einlagepflicht, die Treuepflicht und das Wettbewerbsverbot. Nach § 14 GmbHG sind alle Gesellschafter verpflichtet, die Stammeinlage in das Gesellschaftskapital zu zahlen. Von dieser Pflicht können die Gesellschafter nach § 19 GmbHG nicht befreit werden.

Wann gilt ein Gesellschafter als ausgeschieden?

Ausscheiden oder Rücktritt eines Gesellschafters Scheidet ein Gesellschafter aus der GmbH aus, so ist dies freiwillig und er beendet damit sogleich auch seine Beteiligung an derselben. Ein ausscheidender Gesellschafter tritt dabei seinen Anteil an die übrigen Gesellschafter ab.

Wie kann ein Geschäftsführer entlassen werden?

Grundsätzlich kann der Geschäftsführer jederzeit ohne wichtigen Grund durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Die freie Abberufbarkeit kann jedoch in der Satzung beschränkt werden, dann ist ein wichtiger Grund für die Kündigung erforderlich.

Wie komme ich aus einem Gesellschaftsvertrag raus?

Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag kündigen und so aus der Gesellschaft austreten, wenn die Satzung der GmbH ein solches ordentliches Kündigungsrecht vorsieht. Hierbei sind haftungsrechtliche und steuerliche Aspekte auch auf Seiten der Gesellschafter zu beachten.

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