Wie kann man einen Steuerberater für Fehler und Folgeschäden haften lassen?

Um einen Steuerberater für Fehler und Folgeschäden durch falsche Beratung haften zu lassen, müssen ihm die Fehler vor Gericht jedoch nachgewiesen werden. Das kann oft problematisch werden – gerade wenn dem Mandanten die Steuererklärung nicht Punkt für Punkt erklärt wurde. Wir empfehlen daher, dass sich Mandanten vom Steuerberater im Voraus die

Warum müssen Steuerberater ihren Mandanten hinweisen?

Wenn Steuerberater merken, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist, müssen sie ihren Mandanten darauf hinweisen. Das gilt auch dann, wenn vom Mandant ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, der aber nicht genau diesen Fehler prüfen sollte. Der Bundesgerichtshof befasst sich auch mit der Trennung von Mandant und Steuerberater.

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Warum sollte der Steuerberater einen Termin nicht einhalten?

Wenn der Steuerberater einen zugesagten Termin – zum Beispiel zur Durchsicht des Entwurfs der Steuererklärung – nicht einhält, sollte der Mandant nach den Gründen fragen. Mit allgemeinen Hinweisen wie „ist kompliziert“ sollte er sich nicht abspeisen lassen, sondern fragen, worin denn genau die Schwierigkeit liegt.

Ist das nicht der Fall, wendet sich das Finanzamt an den Steuerberater?

Ist das nicht der Fall, wendet sich das Finanzamt oder die Steuerberatung nicht an den Steuerberater sondern an den Mandanten, der die Unterschrift geleistet hat. Bei verpassten Fristen oder nicht vollständigen Unterlagen übernimmt der Steuerzahler vorerst die volle Verantwortung für die Fehler seines Steuerberaters.

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Wie kann man den Steuerberater haftbar machen?

Für grobe Fehler und die Folgeschäden durch falsche Beratung kann man den Steuerberater also durchaus haftbar machen – allerdings setzt das in der Regel ein Gerichtsverfahren und die Möglichkeit voraus, dass man ihm sein Versäumnis bzw. den Fehler überhaupt nachweisen kann.

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Wie haftet der Steuerberater für fehlerhafte Ratschläge?

Auch für fehlerhafte Ratschläge haftet der Steuerberater ( OLG Saarbrücken, Az.: 1 U 52/85). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil sogar festgestellt, dass es die Pflicht des Steuerberaters ist, sich auch über Tageszeitung und Fachpresse über aktuelle steuerpolitische Änderungen zu informieren (Az.:

Ist jeder Steuerberater versichert gegen Fehler?

Jeder Steuerberater ist nämlich gegen Fehler versichert, und zwar mit einer Mindestsumme von 250.000 Euro pro Fall. Ist die Sache eindeutig, zahlt die Versicherung des Beraters den Schaden. Dann hat man die Angelegenheit doch noch relativ schnell vom Tisch.