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Wie kann man sich vor eigenbedarfskündigung schützen?
Haben die Mietvertragsparteien die notwendige Schriftform für den Mietvertrag nach § 550 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingehalten, kann der Vermieter auf die Anmeldung von Eigenbedarf verzichten. Das Ausschließen des Bedarfs muss also schriftlich vereinbart sein, um wirksam festgelegt zu sein.
Was tun bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Der Mieter hat bei begründetem Verdacht, dass ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegt, das Recht, Schadenersatz geltend zu machen. Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, macht der Vermieter sich laut Gesetz schadensersatzpflichtig und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Ein Vermieter darf Ihnen nur dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er den Wohnraum für sich, einen nahen Verwandten oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Der Vermieter muss dabei den Eigenbedarf in der Kündigung ganz genau begründen.
Was muss in einer Kündigung wegen Eigenbedarf stehen?
Insbesondere muss der Vermieter seinen Kündigungsgrund genau beschreiben: „Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter darlegen, warum, wann und für wen er die Wohnung benötigt. Es genügt nicht, einfach mit dem Hinweis auf Eigenbedarf zu kündigen“, sagt Rechtsanwalt Hermann.
Was soll das Mietrecht sichern?
Das Mietrecht sichert Mietern, im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter, einen besonderen Kündigungsschutz, besonders bei Eigenbedarf, zu. Dies soll der Ausnutzung dieser Art der Kündigung vorbeugen und Mietern eine gewisse Sicherheit in einer solchen Situation geben.
Was ist das Mietrecht für Vermieter?
Das Mietrecht bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter die gesetzliche Grundlage für alle Entscheidungen und Anliegen rund um ein Mietverhältnis. Vermieter haben grundsätzlich das Recht, Eigenbedarf gemäß § 573 Abs.2 Nr.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anzumelden und auf Grundlage dessen zu kündigen.
Wie besteht der Kündigungsschutz für Mieter?
Bei angemeldetem Eigenbedarf besteht Kündigungsschutz für Mieter. Das Mietrecht sichert Mietern, im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter, einen besonderen Kündigungsschutz, besonders bei Eigenbedarf, zu.
Ist der Vermieter vom Eigentumsübergang befreit?
Nach Mitteilung des alten Vermieters vom Eigentumsübergang ist der Mieter von der Mietzahlung an den Erwerber nur für den bereits laufenden Monat befreit. Problematisch ist der Fall einer gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltung.