Wie kann sich ein Ehepaar für den gemeinsamen Namen entscheiden?

Neu kann sich ein Ehepaar also auch für den Ledignamen der Frau als gemeinsamen Namen entscheiden. Es braucht hierzu eine gemeinsame Erklärung bei der Eheschliessung. Wer schon einmal verheiratet war, heisst auch nach der zweiten Trauung so wie davor.

Wie kann man den gemeinsamen Familiennamen bestimmen?

Von dieser Regel gibt es eine freiwillige Ausnahme: Ein Paar kann einen der beiden Ledignamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Neu kann sich ein Ehepaar also auch für den Ledignamen der Frau als gemeinsamen Namen entscheiden. Es braucht hierzu eine gemeinsame Erklärung bei der Eheschliessung.

LESEN:   Was kann man aus Ziegeln machen?

Wie bleibt der Nachname bei der Heirat erhalten?

Der Geburtsname bleibt neu nicht nur den Männern, sondern auch den Frauen bis ans Lebensende unverändert erhalten. Änderungen des Zivilstands führen nicht mehr automatisch zu einem neuen Nachnamen. Auch Frauen behalten bei der Heirat ihren Namen.

Was ist eine Namensfindung?

Die Namensfindung ist dabei ein Prozess, der vor allem von der angehenden Nonne und der Äbtissin des Klosters gestaltet wird. Üblich ist es, dass die Kandidatin drei Wunschnamen angibt und einen davon von der Äbtissin zugeteilt bekommt.

Welche Fristen gibt es für die Namensänderung nach der Hochzeit?

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Fristen Bei der Hochzeit sind Sie bei der Wahl Ihres zukünftigen Nachnamens frei. So können Sie entweder den Namen ihres Ehepartners übernehmen oder jeder behält seinen eigenen Geburtsnamen. Außerdem kann sich einer der Eheleute für einen Doppelnamen entscheiden.

Welche Frist für die Namensänderung von Eheleuten gibt es?

Eine Frist für die Namensänderung von Eheleuten gibt es nicht, jedoch können Sie sich dann nur noch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Eine solche Namensänderung müssen Sie bei dem Standesamt Ihres angemeldeten Wohnsitzes beantragen.

LESEN:   Wer arbeitet im Robert Koch Institut?

Sind die Nachnamen in der Schweiz rechtsverbindlich?

Vor 2013 erworbene Nachnamen. In der Schweiz ist es verbreitet, dem Familiennamen den eigenen Ledignamen oder den Ledignamen der Ehefrau mit Bindestrich anzufügen. Diese «Allianznamen» sind weiterhin nicht rechtsverbindlich. Auch der amtliche Name von Alt-Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist schlicht Widmer.

Wie kann die Namensführung der Ehepartner erklärt werden?

Die Namensführung der Ehe-/Lebenspartner während der Ehe-/Lebenspartnerschaft oder nach deren Auflösung (zum Beispiel durch Tod eines Ehe-/Lebenspartner oder Scheidung) kann vor dem Standesbeamten erklärt werden. Diese Erklärungen können sowohl direkt bei oder auch nach der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben werden.

Was müssen sie für eine Namensänderung nach der Hochzeit vorlegen?

Dazu müssen Sie neben der Meldebescheinigung über ihren Wohnsitz auch eine beglaubigte Abschrift Ihrer Ehebescheinigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Für eine Namensänderung nach der Hochzeit berechnet das Standesamt für die Beurkundung eine Gebühr. Sie müssen mit Kosten zwischen 15 und 20 Euro rechnen.

Kann man den Namen des Partners einmal annehmen?

Aber: wenn man den Namen des Partners einmal annimmt oder auch einen Doppelnamen, dann ist das für immer. Es sei denn man kann dem Standesamt glaubhaft darstellen, dass der Name einem psychische Probleme verursacht oder man lässt sich scheiden. Dann könnt ihr euren Geburtsnamen ohne Probleme wieder annehmen.

LESEN:   Was ist der richtige Name fur ein Unternehmen?

Wie nimmt man den Nachnamen des anderen an?

Traditionell nimmt meist ein Partner den Nachnamen des anderen an. Dies ist aber nicht notwendig, auch nach der Hochzeit können beide ihre Geburtsnamen behalten. Oder das Paar entscheidet sich für einen Doppelnamen, Herr Müller und Frau Lüdenscheid heißen dann beide entweder Müller-Lüdenscheid oder auch Lüdenscheid-Müller.

Was gilt für den Kindernamen des Ehepaars?

Dieser Kindername gilt dann aber definitiv und auch für alle später geborenen gemeinsamen Kinder des Ehepaars. In begründeten Fällen – zum Beispiel bei älteren Paaren – kann das Zivilstandsamt von der Pflicht befreien, bei der Heirat einen Kindernamen anzugeben.