Wie Klage ich auf Schmerzensgeld?

Sie benötigen eine unbezifferte Leistungsklage, um Schmerzensgeld einklagen zu können. Der Verletzte muss nun sämtliche Verletzungen und Tatfolgen detailliert darstellen. Außerdem muss er einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Schadensereignis und seinen körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen aufzeigen.

Wie fördert man Schmerzensgeld?

Um ein Schmerzensgeld zu beantragen, müssen sich Geschädigte also an ein Zivilgericht wenden. Es besteht teilweise auch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche parallel mit dem Strafverfahren verhandeln zu lassen. Ein solches Adhäsionsverfahren findet dann vor dem Strafgericht statt.

Ist die Zivilklage zum Schadensersatz eingegangen?

Ist die Zivilklage zum geforderten Schadensersatz bei der zuständigen Instanz eingegangen, wird der Antrag im Prozessregister dokumentiert und mit einem Aktenzeichen versehen. Das Gericht wird dann vorab Kosten für die Zivilklage erheben.

Wie ist die Zulässigkeit einer Zivilklage gewährleistet?

Die Zulässigkeit einer Zivilklage ist gemäß § 253 Absatz 2 Nummer 2 ZPO nur durch einen Antrag gewährleistet. Dieser bestimmt den Streitgegenstand sowie den Klagegrund. In der Regel muss darin auch der konkrete Streitwert benannt werden.

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Welche Gerichtskosten werden bei der Zivilklage erheben?

Das Gericht wird dann vorab Kosten für die Zivilklage erheben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gerichtskostenvorschuss, der sich an der Höhe des Streitwertes – also des geforderten Schmerzensgeldes – bemisst und individuell bestimmt wird.

Welche Zivilgerichte sind zuständig für zivilrechtliche Klagen?

Grundsätzlich existieren vier Formen deutscher Zivilgerichte, die eine zivilrechtliche Klage bearbeiten können: Amtsgericht (zuständig bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) Landgericht (zuständig für darüber liegende Streitwerte)