Wie klage ich meinen Lohn ein?

Wenn der Arbeitgeber nicht fristgerecht das Gehalt bezahlt, kann der Arbeitnehmer das Geld einklagen. Der Grund für das Ausbleiben des Lohns ist unerheblich. Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dabei klagt er auf das volle ausständige Gehalt.

Welche Kosten entstehen beim Arbeitsgericht?

Bei einem normalen Verfahren mit einem Streitwert von 2.000,-€ werden sich die gesamten Anwaltskosten in der Regel zwischen 400 – 700 Euro bewegen. Das hängt auch davon ab, ob ein Vergleich geschlossen wird, oder nicht. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses.

Wie lange dauert es bis man sein Lohn einklagen?

Bis über eine Lohnklage durch Urteil entschieden ist, können drei bis vier Monate vergehen. In vielen Fällen reichen die finanziellen Möglichkeiten des Arbeitnehmers aber nicht aus, um eine so lange Zeit zu überbrücken.

LESEN:   Welche beiden Staaten sind grosser als Kalifornien?

Wie kann ich meinen Lohn einfordern?

Sie können ausstehendes Gehalt durch eine Abmahnung mit Zahlungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Sie Ihren Lohn einklagen. Bei erheblichem Lohnrückstand dürfen Sie die Arbeit verweigern und haben Anspruch auf Verzugszinsen und Schadenersatz.

Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht?

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Was ist ein Streitwert beim Arbeitsgericht?

Die Grundlage für die Höhe der Gebühren bildet der Gegenstandswert. Bei einem gerichtlichen Verfahren wird dieser auch Streitwert genannt. Macht ein Arbeitnehmer beispielsweise nicht gezahlten Lohn in Höhe von 6.500 Euro geltend, beträgt auch der Streitwert 6.500 Euro.

Kann man sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Allerdings wird aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage dringend dazu geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.

LESEN:   Ist Selbstandigkeit eine Beschaftigung?

Wie lange dauert es bis zum Arbeitsgericht?

Eher selten gibt es einen weiteren Kammertermin, zu dem der Richter beispielsweise Zeugen oder Sachverständige lädt. In aller Regel dauert ein Kündigungsschutzprozess, der nicht durch Abfindungsvergleich endet, von Klageerhebung bis Urteil etwa ein Jahr. Berufungsprozesse dauern etwa zwei bis drei Jahre.

Was ist der Inhalt und die Form einer Klage?

Inhalt und die Form einer Klage Der Inhalt und die Form einer Klage sind in § 130 sowie § 253 ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt. Zuerst muss unter Beachtung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit das angerufene Gericht benannt werden (z. B.: Amtsgericht Köln).

Was sind die Voraussetzungen für eine Klage bei Gericht?

Voraussetzungen für eine Klage. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und ist unabhängig von der Gerichtsbarkeit (Ausnahme Strafrecht).

Was ist die Formulierung des Klageantrages?

Nach der Formulierung des Klageantrages muss vollständig und nachvollziehbar der Sachverhalt des Geschehens darlegt und eventuelle Beweismittel sowie Zeugen benannt werden. Der Kläger muss dabei erklären, welche Tatsachen seiner Forderung zu Grunde liegen, also woraus er seinen Anspruch warum herleitet.

LESEN:   Wo leistet die DLRG rettungswachdienst?

Was versteht man unter Einnahmen und Einkommen?

Die Begriffe Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind keine Synonyme. Unter Einnahmen versteht man einen Zufluss an Geld oder geldwerten Vorteilen, z.B. das Bruttogehalt, Kapitalerträge wie etwa Zinsgutschriften oder Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen.