Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kommt man in den Betriebsrat?
- 2 Wie organisiert man eine Betriebsratswahl?
- 3 Kann jeder Betriebsrat werden?
- 4 Wer darf sich in den Betriebsrat wählen lassen?
- 5 Wer kann nicht in den Betriebsrat gewählt werden?
- 6 Können leitende Angestellte in den Betriebsrat gewählt werden?
- 7 Wie wird die Betriebsvereinbarung unterzeichnet?
- 8 Was ist der Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung?
Wie kommt man in den Betriebsrat?
Zum Betriebsrat bewirbt man sich nicht, man ernennt sich auch nicht, sondern das Betriebsratsmandat ist Ergebnis einer Wahl für die Sie kandidieren. Diese Wahlen finden statt in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind.
Wie organisiert man eine Betriebsratswahl?
Wer organisiert eine Betriebsratswahl? In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit ― die Amtszeit dauert in der Regel vier Jahre ― einen Wahlvorstand.
Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes in den Betriebsrat gewählt werden?
Ja. Mitglieder im Wahlvorstand dürfen auch für den neuen Betriebsrat kandidieren.
Wer kann an der Betriebsversammlung teilnehmen?
An der Betriebsversammlung teilnehmen dürfen also auch Arbeitnehmer, die Urlaub haben oder die aus sonstigen Gründen frei haben. Kein generelles Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen haben leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG.
Kann jeder Betriebsrat werden?
Nicht jeder Arbeitnehmer kann in den Betriebsrat gewählt werden. Wer Betriebsratsmitglied werden will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens einem halben Jahr im Betrieb beschäftigt sein. Sie müssen wenigstens 18 Jahre alt sein.
Wer darf sich in den Betriebsrat wählen lassen?
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören und die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte wie oben erwähnt nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Wer leitet die Betriebsratswahl ein?
Für die Durchführung der Betriebsratswahlen ist der Wahlvorstand zuständig (§18 BetrVG). Er leitet die Betriebsratswahl (§ 1 Abs. 1 WO). Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, hat er den Wahlvorstand spätestens zehn Wochen (vier Wochen beim vereinfachten Wahlverfahren nach § 17a Nr.
Wie wird der gesamtbetriebsratsvorsitzende gewählt?
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit 5 oder mehr „ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern“ gewählt werden (§ 1 BetrVG). Von den Arbeitnehmern müssen drei wählbar sein. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG).
Wer kann nicht in den Betriebsrat gewählt werden?
Können leitende Angestellte in den Betriebsrat gewählt werden?
Leitende Angestellte dürfen nicht an der Betriebsratswahl teilnehmen. Leitende Angestellte werden nicht durch den Betriebsrat vertreten und nehmen nicht an den Betriebsratswahlen teil.
Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?
Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.
Ist die alte Betriebsvereinbarung nicht mehr gültig?
Wird ohne eine vorherige Kündigung oder eine anderweitige Beendigung einer Betriebsvereinbarung eine neue Betriebsvereinbarung zu dem gleichen Regelungsgegenstand abgeschlossen, ist die alte Betriebsvereinbarung nicht mehr gültig. Die alte Betriebsvereinbarung wird durch die neue ersetzt.
Wie wird die Betriebsvereinbarung unterzeichnet?
Kommt die Betriebsvereinbarung durch Spruch der Einigungsstelle zustande, wird sie vom Einigungsstellenvorsitzenden unterzeichnet. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zu veröffentlichen, z.B. durch Aushang am schwarzen Brett ( § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG ).
Was ist der Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung?
Geltungsbereich. Eine Betriebsvereinbarung gilt nur für den Betrieb, für den sie abgeschlossen wurde. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die nach Abschluss der Betriebsvereinbarung in den Betrieb eintreten. Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 2, 3 und 4 BetrVG (leitende Angestellte) werden von deren Regelungen nicht erfasst.