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Wie kommuniziere ich meine Kündigung?
Wir haben ein paar Tipps für Sie.
- Ihr Chef sollte als erstes von der Kündigung erfahren. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss zwar immer schriftlich erfolgen, dennoch sollten Sie Ihrem direkten Vorgesetzten den Jobwechsel nicht über den Postweg mitteilen.
- Bleiben Sie respektvoll und ehrlich.
- Verraten Sie nicht zu viel.
Wie kann ich am besten kündigen?
Grundsätzlich gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss unterschrieben sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht verpflichtend. In jedem Fall sollte im Kündigungsschreiben stehen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen.
Wie können sie sich über die Kündigung eines Kollegen informieren?
Natürlich können Sie Ihre Mitarbeiter per E-Mail über die Kündigung eines Kollegen informieren. Das bietet sich allerdings in erster Linie für Beschäftigte an, die mit der gekündigten Person eher weniger zu tun hatten. Das von der Entlassung direkt betroffene Team sollten Sie hingegen möglichst persönlich informieren.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Wie reagieren Mitarbeitende auf eine Kündigung?
Auf die Nachricht einer Kündigung reagieren Mitarbeitende unterschiedlich, manche geschockt, manche gelassen, manche wütend. Lassen Sie zu, dass Mitarbeitende Emotionen zeigen, äussern Sie hierfür Verständnis und geben Sie ausreichend Zeit, die Fassung wiederzugewinnen.