Wie können die Beitragspflichten geregelt werden?

Die Beitragspflichten der Mitglieder können in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt werden. Auf diese Weise muss der Verein nicht jedes Mal eine Satzungsänderung durchführen, wenn er die Beiträge anhebt. Die Satzung muss lediglich Regelungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind.

Wie steht die Beitragspflicht in der Satzung?

Wie der Verein die Beitragspflicht in der Satzung regelt, steht dem Verein frei. Erforderlich ist nur, dass er die Beiträge beschreibt. Ein Formulierungsbeispiel: Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge – …… (einfügen: Art der Beiträge, z. B. Geldbeiträge usw.) – zu leisten.

Wie sollte die Beitragserhöhung durchgeführt werden?

Die Beitragserhöhung sollte entsprechend den Vorgaben der Satzung bereits so weit vorbereitet sein, dass sie zügig durchgeführt werden kann. Der Verein sollte auf moderate, kontinuierliche Beitragserhöhungen setzen und größere Beitragssprünge vermeiden.

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Warum sollte die geplante Beitragserhöhung notwendig sein?

Die geplante Beitragserhöhung sollte der Vorstand stets VOR der jeweiligen Mitgliederversammlung ankündigen und vorab begründen, warum sie notwendig ist. Denn es gilt der Grundsatz: Je unvorhersehbarer die Beitragserhöhung für das Mitglied ist, umso eher tendieren die Gerichte dazu, sie als “für das Mitglied nicht zumutbar” einzuschätzen.

Ist die Partnerschaftsgesellschaft für selbstständige befreit?

Genau wie bei Freiberuflern ist auch die Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuer für Selbstständige befreit. Diese Kosten fallen damit schon mal weg. Dafür fällt für jeden Gründer die Einkommenssteuer an. Hinzu kommen die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Lohnsteuer.

Wie eignet sich die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaftsform für Freiberufler?

Zu diesen gehören beispielsweise Architekten, Designer, Anwälte, Ärzte oder Journalisten. Daher eignet sie die Rechtsform ideal für Freiberufler, die in einem Team gründen wollen. Die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaftsform bildet das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) welches online frei zugänglich ist.

Was sind die Angaben für das Partnerschaftsregister?

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Zu den meldepflichtigen Angaben für das Partnerschaftsregister gehören: Name und Sitz der Partnerschaft. die Berufsbezeichnungen aller Freiberufler, die als Partner im Partnerschaftsregister eingetragen sind. Name, Vorname, Wohnort sowie Geburtstag jedes Partners.