Wie können gesetzlichen Gebühren unterschritten werden?

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Vergütungsvereinbarungen haben seit dem Inkrafttreten des RVG erheblich an Bedeutung gewonnen.

Was sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften?

Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

Was ist § 1 des Gesetzes über die Gebührenbefreiung?

§ 1 des Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Gerichtsbarkeiten (Justizgebührenbefreiungsgesetz) vom 24. November 1970 ( GVB l. S. 1934) in der durch § 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung…

Welche Gebühren gibt es für eine außergerichtliche Beratung?

Abrechnung der außergerichtlichen Beratung. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für diese Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von jeweils höchstens 250 Euro sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 Euro.

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Wie sind Gebühren von anderen Abgaben zu unterscheiden?

Damit sind Gebühren von den anderen Abgaben – im steuerrechtlichen Sinne – zu unterscheiden, namentlich den Steuern, den Beiträgen und den Sonderabgaben: Steuern sind unabhängig von einer konkreten Gegenleistung des Staates und dienen der allgemeinen Finanzierung des Gemeinwesens (vgl. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung [AO]).

Wie ist die Gebühr für eine reine Rechtsberatung gedeckt?

Nach § 34 RVG ist die Höhe der Gebühr, die ein Anwalt gegenüber einem Verbraucher für die reine Rechtsberatung erheben kann, nach oben hin gedeckelt. Folgende Anwaltskosten können demnach für die Rechtsberatung entstehen: erstes Beratungsgespräch: maximal 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) alle weiteren Beratungssachen: maximal 250 Euro (zzgl.