Wie können Landwirte Grundstücke verkaufen?

Bauen oder verkaufen Wenn Landwirte ein Grundstück aus ihrem Betriebsvermögen entnehmen wollen, können sie das tun – und zwar steuerfrei. Dabei kann es sich um die eigene Nutzung zum Wohnen drehen, aber auch um den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen aus wirtschaftlichen Gründen.

Wie lange zahlen sie für einen Grundstücksverkauf?

Steuern, Nebenkosten und Abgaben. Steuern zahlen Sie jedoch nur, wenn Sie das Grundstück nicht schon länger als 10 Jahre besitzen. Diese 10-Jahresfrist nennt sich Spekulationsfrist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Grundstücksverkauf steuerfrei.

Was bedeutet ein Grundstück zu verkaufen?

Wenn das Grundstück größer ist, aber ein Bau nicht infrage kommt, kann das Grundstück auch aufgeteilt und in zwei einzelnen Teilen verkauft werden. Fakt ist: Ein Grundstück zu verkaufen, bedeutet Gewinn.

Wie lange ist ein Grundstück steuerpflichtig?

LESEN:   Wie tief kann man Tauchen mit Ausrustung?

Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, dann ist der Gewinn aus diesem Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Das gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke. Steuern zahlen Sie jedoch nur, wenn Sie das Grundstück nicht schon länger als 10 Jahre besitzen. Diese 10-Jahresfrist nennt sich Spekulationsfrist.

Wie besteht das Vorkaufsrecht beim Landwirt?

Das Vorkaufsrecht besteht, wenn er selbst als Landwirt, sei es im Voll- als auch im Nebenerwerb, tätig ist und die Felder selbst bewirtschaftet. Es greift auch dann, wenn er die Felder nur zum eigenen Nutzen bestellt, also die Früchte aus der Bebauung ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt.

Was sollten sie beachten beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen?

Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen sollten Sie genau darauf achten, wie Sie den Kaufvertrag gestalten – sonst schnappt die Steuerfalle zu! W. enn Sie landwirtschaftliche Flächen verkaufen, müssen Sie den Gewinn innerhalb be­ stimmter Fristen wieder re­investieren (siehe Kasten Seite 39).

Ist eine landwirtschaftliche Nutzfläche steuerlich verknüpft?

Nicht in jedem Fall ist eine landwirtschaftliche Nutzfläche steuerlich verknüpftes Betriebsvermögen. Wer in der Vergangenheit Flächen erworben hat, um sie an fremde Dritte zu verpachten, konnte diese Flächen dem Privatvermögen zuordnen und Einkünfte aus privater Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) erklären.