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Wie können Pflegekosten steuerlich abgesetzt werden?
Pflegekosten könnten allerdings erst als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, wenn sie sich auf eine gewisse Höhe summieren: Sie müssen die Grenze der sogenannten zumutbaren Belastung übersteigen. Du kannst also in der Regel nur einen Teil der Kosten in der Steuererklärung angeben.
Wie hoch sind die Pflegekosten in der Häuslichkeit?
Damit werden pauschal 924€ als Pflegekosten angerechnet, die Sie dann absetzen können. Das lohnt sich dann, wenn die Kosten für die Pflege unter diesen 924€ liegen. Pflegen Sie mehrere Personen in der Häuslichkeit, erhalten Sie auch mehrfach den Pflege-Pauschbetrag.
Wie kann ich den Pflege-Pauschbetrag absetzen?
Den Rest der außergewöhnlichen Belastungen, welcher diesen Betrag übersteigt, können Sie von der Steuer absetzen. Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Alternative zur Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. Damit werden pauschal 924€ als Pflegekosten angerechnet, die Sie dann absetzen können.
Welche Pflegekosten werden bei der Heimpflege berücksichtigt?
Bei der Heimpflege wurde als Grundlage für die Berechnung die durchschnittlichen Pflegekosten je Bundesland zugrunde gelegt. Anfallende Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten wurden ebenfalls berücksichtigt.
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Welche Pflegeversicherungen sind abzugsfähig?
Neben den konkreten Pflegekosten können Angehörige auch die eigene Vorsorge in der Steuererklärung angegeben werden. Für Kranken- und Pflegeversicherungen (sowohl privat wie gesetzlich) sieht das Steuerrecht einen Betrag von maximal 1.900 Euro pro Jahr als abzugsfähig vor.
Wie ist die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen möglich?
Ganz wichtig: Diese Steuerermäßigung für Pflegeleistungen ist nur möglich, wenn die Pflege im eigenen Haus oder im betreuten Wohnen erfolgt. Bei einer klassischen Heimunterbringung liegt kein Haushalt mehr vor und eine Steuerermäßigung scheidet aus. Ihnen ist das alles zu kompliziert?
Wie können sie Pflegekosten für sich selbst geltend machen?
Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren pflegebedürftigen Ehepartner, Ihr pflegebedürftiges Kind, einen Angehörigen (wie Eltern) oder eine Ihnen nahe stehende Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.