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Wie können sich Paare ohne Trauschein absichern?
Paare, die nicht verpartnert oder verheiratet sind, haben jedoch auch vielfältige Möglichkeiten, sich gegenseitig abzusichern: Etwa durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag oder auch die Regelung der Eigentumsverhältnisse an der gemeinsam bewohnten Immobilie.
Wer macht einen Partnerschaftsvertrag?
Vertragsschluss ohne Notar möglich Paare können viele Regelungen allein treffen. Zum Notar müssen sie nur, wenn es in dem Partnerschaftsvertrag um eine Schenkung geht oder er die Verpflichtung enthält, ein Grundstück oder Wohnungseigentum zu übertragen.
Was bedeutet Partnerschaftsvertrag?
Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie Ihre Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auf eine sichere Grundlage stellen, auch wenn Sie nicht heiraten möchten. Dann kann ein Partnerschaftsvertrag für den Fall der Trennung vorsorgen. Auch ohne Ehe gibt es bei einer Trennung einiges zu beachten.
Was ist eine Vereinbarung mit Rechtsfolgen?
– Vereinbarung ist eine Verabredung oder ein Versprechen, irgendetwas zu machen. Sie kann mündlich oder schriftlich getroffen werden. Warum gibt es unterschiedliche Formen der Vereinbarung? Weil das Bürgerliche Gesetzbuch eine strikte Unterscheidung zwischen Vereinbarungen mit Rechtsfolgen und solchen ohne Rechtsfolgen vorschreibt.
Was ist der Unterschied zwischen Vertrag und Vereinbarung?
Unterschied von Vertrag und Vereinbarung Verträge sind demnach Vereinbarungen mit Rechtsfolgen. Das bedeutet, dass eine vertragliche Vereinbarung, beispielsweise der Kauf einer bestimmten Sache oder Abschluss einer Versicherung nicht so ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag bietet die Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern und wichtige Fragen des Zusammenlebens nach Bedarf zu regeln. Er kann zum Beispiel Vollmachten für den Krankheits- und Todesfall enthalten, die Aufteilung von Besitz und Vermögen bestimmen, aber auch festlegen,…
Ist ein Partnerschaftsvertrag notariell beglaubigt?
Ein Partnerschaftsvertrag muss grundsätzlich nicht notariell beglaubigt werden – außer es geht um Erbangelegenheiten oder um die Übertragung von Grundstücken und Immobilien.