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Wie können sie ihre Arbeitskleidung in der Steuererklärung angeben?
Sie können Ihre Arbeitskleidung in der Steuererklärung auch als Pauschale angeben. Wenn Ihnen diese ganze Rechnerei zu mühselig ist oder Sie die Quittung für die Reinigung verloren haben, können Sie Ihre Arbeitskleidung in der Steuererklärung mit der Pauschale für Arbeitsmittel angeben.
Warum sollten sie ihre berufsbedingten Kleidung bei der Steuer angeben?
Generell sollten Sie Ihre berufsbedingten Kleidungsstücke einfach bei der Steuer angeben. Im Besten Fall wird es Ihnen erstattet, im schlimmsten Fall nicht. Ein großer Mehraufwand ist das Eintragen der Berufsbekleidung in die Steuer nicht. So lohnt es sich in jedem Fall, den Versuch zu wagen, die Kleidung von der Steuer abzusetzen.
Ist Schutzkleidung steuerlich erstattet?
Schutzkleidung hingegen wird grundsätzlich vom Finanzamt als Berufsbekleidung angesehen und wird damit in den meisten Fällen steuerlich erstattet. Ob Sie Ihre Kleidung auch von der Steuer absetzen können, veranschaulicht Ihnen die folgende Tabelle. Extra Tipp!
Welche Stelle behandelt das Finanzamt als Arbeitskleidung?
Die Stelle, an der Sie die Kosten von Arbeitskleidung (sowie Reinigung und Reparatur) in der Steuererklärung eintragen, ist Zeile 46 in Anlage „N“. Kleidung, die mit dem Logo des Arbeitgebers versehen ist, behandelt das Finanzamt als Arbeitskleidung. Kleidung ohne Logo, die auch privat getragen werden kann, wird auch als privat behandelt.
Ist die Pauschale für Arbeitskleidung möglich?
Ja, dies ist möglich, wenn Sie die Kosten nicht extra berechnen möchten oder keine Rechnung für die Anschaffung bzw. Reinigung vorweisen können. Zwar gibt es bei der Steuererklärung keine separate Pauschale für Arbeitskleidung, Sie können sie aber mit der Pauschale für Arbeitsmittel angeben. Diese beträgt 110 Euro.
Wie viel Wäsche haben sie für ihre Arbeitskleidung?
Dabei fallen jedes Mal rund 3 Kilo Wäsche an, zu der neben Ihrer Arbeitskleidung auch noch Ihre Alltagssachen und die Kleidung Ihres Partners gehören. Bei Buntwäsche in einem 2-Personen-Haushalt veranschlagt das Finanzamt pauschal 0,48 Euro pro Kilo Wäsche.
Welche Kleidung können sie als Arbeitskleidung absetzen?
Aber auch sogenannte „bürgerliche Kleidung“, sprich alltags- oder freizeittaugliche Hosen, Hemden, Pullover etc., können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitskleidung von der Steuer absetzen.