Wie können sie in beiden Staaten Steuern zahlen?

Um zu vermeiden, dass Sie in beiden Staaten Steuern zahlen müssen, hat Deutschland mit mehreren Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Darin ist geregelt, wie und wo die Einkünfte versteuert werden müssen. Da jedes Abkommen individuell mit den jeweiligen Staaten geschlossen wurde, gelten auch unterschiedliche Regelungen.

Ist das Einkommen im Ausland steuerpflichtig?

Wenn Sie im Ausland Ihre Arbeit verrichten, müssen Sie für dieses Einkommen auch im Ausland Steuern bezahlen. Nur unter den beschriebenen Vor­aus­setzung­en ist dies nicht der Fall. Lesen Sie im Ab­schnitt zu Doppelbesteuerungsabkommen nach, wenn Sie nach diesen Regeln in zwei Ländern steuerpflichtig wären.

Warum müssen sie in beiden Ländern Steuern zahlen?

Dann müssen Sie in der Regel in beiden Ländern Steuern zahlen. Denn durch Ihren Wohnsitz bleiben Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und zwar mit Ihrem gesamten Einkommen und auch die ausländischen Behörden wollen einen Teil Ihres Arbeitslohns einbehalten, weil Sie dort arbeiten.

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Was ist das Abkommen zwischen zwei Staaten?

Das Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Damit soll vermieden werden, dass natürliche oder juristische Personen, die in zwei verschiedenen Staaten Einkünfte beziehen, doppelt besteuert werden, also auch in beiden Staaten Steuern zahlen müssen.

Wie kann man Steuern doppelt besteuern?

Nach den jeweiligen Steuergesetzen können beide Staaten auf die Einkünfte Steuern erheben. Die Einkünfte werden also doppelt besteuert, daher der Begriff Doppelbesteuerungsabkommen. DBA sollen eine doppelte Besteuerung vermeiden, für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und dem Steuerzahler somit Geld sparen.

Was gibt es in den Doppelbesteuerungsabkommen?

Daneben gibt es noch die Abzugsmethode, Pauschalierung oder die Freistellung der Einkünfte. In den Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, welche Methode jeweils gilt. Bei der Freistellungsmethode werden die Einkünfte im Quellenstaat besteuert und nicht zusätzlich im Wohnsitzstaat.

Was ist die Person des Steuerpflichtigen?

Person des Steuerpflichtigen: Hier kann maßgeblich sein der Wohnsitz (z.B. in § 1 EStG) oder auch die Staatsangehörigkeit (so z.B. die Anknüpfung in den USA). Transaktionen (bei den indirekten Steuern): Hier kann gewählt werden zwischen dem Bestimmungsland- oder dem Ursprungslandprinzip.

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