Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kurzfristig darf Arbeitgeber Dienstplan ändern?
- 2 Kann der Arbeitgeber Schichtarbeit verlangen?
- 3 Welche Regelungen gelten im Arbeitsrecht für den Schichtwechsel?
- 4 Kann der Arbeitnehmer die nächtliche Tätigkeit nicht mehr ausüben?
- 5 Wie kann ihr Arbeitgeber Änderungen in den Arbeitsbedingungen durchführen?
Wie kurzfristig darf Arbeitgeber Dienstplan ändern?
Grundsätzlich gilt: Der einmal vereinbarte Dienstplan kann von Ihrem Chef nicht so einfach geändert werden. Gerichte erachten eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für angemessen. Das gilt sowohl bei der kurzfristigen Änderung des Dienstplans als auch bei spontan angeordneten Überstunden.
Kann der Arbeitgeber Schichtarbeit verlangen?
Die Arbeit erfolgt nach einem Schichtplan. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit festlegen und Schichtarbeit anordnen. Diese einseitige Befugnis wird durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag eingeschränkt.
Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?
Das Arbeitsrecht gibt bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit kein bestimmtes Modell vor. Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach „billigem Ermessen“.
Welche Regelungen gelten im Arbeitsrecht für den Schichtwechsel?
Welche Regelungen zur Schichtarbeit gemäß Arbeitsrecht für den Schichtwechsel gelten, wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Üblich bei der Schichtarbeit ist in der Regel die sogenannte Wechselschicht.
Kann der Arbeitnehmer die nächtliche Tätigkeit nicht mehr ausüben?
Sollte nach der Untersuchung festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer die nächtliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da seine Gesundheit dadurch gefährdet ist, sieht das Arbeitszeitgesetz für die Schichtarbeit vor, dass der Arbeitgeber ihm einen geeigneten Tagesarbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Schichtarbeit: Welche Modelle gibt es?
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?
Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.
Wie kann ihr Arbeitgeber Änderungen in den Arbeitsbedingungen durchführen?
Ob und wie Ihr Arbeitgeber Änderungen in den Arbeitsbedingungen durchführen kann, hängt davon ab, was er ändern will, wie die jeweiligen Angelegenheiten bisher gehandhabt wurden und welche Vereinbarungen es dazu gibt. Zudem müssen Sie als solchen Änderungen zustimmen.