Wie lange besteht Bestandsschutz?

Bestandsschutz gilt für ein Bauwerk nur so lange, wie dieses nach außen hin sichtlich genutzt wird. Ein Gebäude, das jahrelang unter Bestandsschutz steht und nicht genutzt wird, ist demzufolge mit „Endgültig aufgegeben“ zu bewerten.

Wann entfällt der Bestandsschutz?

Der Bestandsschutz gilt grundsätzlich, solange die Gebäude bestehen und in der ursprünglichen Form genutzt werden. Das bedeutet, dass eine geänderte Nutzung des Gebäudes dazu führen kann, dass der Bestandsschutz entfällt. Dies gilt allerdings in der Regel nicht, wenn es sich um unwesentliche Änderungen handelt.

Welche Gebäude haben Bestandsschutz?

Grundsätzlich sind alle Gebäude vom Bestandsschutz gedeckt, die mit gültiger Baugenehmigung errichtet wurden. Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien, Brücken, Schulen oder andere Gebäude. Wurde für den Bau einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich, gilt auch ihr Bestand als geschützt.

Wer hat die Aufsicht über die Baubesprechung?

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Der Bauleiter hat die Aufsicht über die gesamte Baustelle. Der Bauleiter überwacht die Zeit- und Kostenübersicht. Sowohl Sie als Bauherr, als auch der Bauleiter sollten sich auf eine Baubesprechung ausführlich vorbereiten. Erstellen Sie einen Fragenkatalog. Klären Sie als Bauherr alles, was Sie von Ihrem Bauleiter wissen möchten.

Wie lange dauert die Entscheidung über den Bauvorhaben?

Im nächsten Schritt erhalten nach Absatz drei dieser Vorschrift die jeweilige Gemeinde und andere betroffene Stellen eine einmonatige Frist, Vorbehalte gegen das Bauvorhaben vorzubringen. Absatz fünf schließlich legt fest, dass eine Entscheidung über den Bauantrag spätestens nach zwei Monaten zu erfolgen hat.

Wann sollte die Baugenehmigung abgewartet werden?

Die Prüfung der Baugenehmigung sollte immer abgewartet werden. Ist der Bau genehmigungspflichtig, so sollte der Bau niemals beginnen, ehe der Baugenehmigungsbescheid nicht vorliegt. Während der Prüfung der Baugenehmigung ist ein Baubeginn meist ausgeschlossen.

Wie lange dauert die Bauzeit eines Fertighauses?

Die reine Roh-Bauzeit eines Fertighauses beträgt bei den meisten Anbietern im Schnitt nur wenige Tage. Dennoch ist es ein Trugschluss, dass Fertighäuser zwangsläufig in einer kürzeren Bauzeit errichtet werden können als Massivhäuser.

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