Wie lange bin ich noch unfallversichert nach Kündigung?

Die Unfallversicherung eines Mitarbeitenden endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn beim kündigenden Arbeitgeber aufhört. Falls der betroffene Mitarbeitende nicht sofort wieder eine neue Stelle findet, sollte er sich rasch bei der Arbeitslosenversicherung melden.

Wie kann man Unfallversicherung kündigen?

Ihre private Unfallversicherung müssen Sie in jedem Fall schriftlich kündigen. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass der Versicherer Ihr Schreiben auch wirklich innerhalb der gesetzten Frist erhält. Briefe mit fristgebundenen Inhalten sollten Sie deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Welche Versicherungen brauchen sie und welche nicht?

Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht. Eine Krankenversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Besitzen Sie eine Immobilie, ist außerdem eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sehr sinnvoll sind Berufsunfähigkeits- und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr.

LESEN:   Was muss ich bei einer Leasingubernahme beachten?

Sind die zusammengezogenen Versicherungssummen nun noch teuer?

Übersteigen die zusammengezogenen Versicherungssummen nun auch noch den Versicherungswert, spricht man von einer Mehrfach- oder Doppelversicherung. Das ist nicht nur unnötig teuer, sondern kann auch zu Ärger führen.

Kann man zweimal die gleiche Versicherung abschließen?

Wer vorsätzlich zweimal die gleiche Versicherung abschließt, um im Schadensfall doppelt abzukassieren, macht sich des Betrugs strafbar. Ein Paar heiratet und vergisst vor lauter Hochzeitstrubel, die Versicherungen zusammenzulegen. Dabei brauchen Eheleute beispielsweise nur eine Privathaftpflicht…

Wie viel zahlen gesetzlich Versicherte für die Krankenversicherung?

Gesetzlich Versicherte müssen jedoch nicht unbegrenzt Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. Verdienen sie 2018 mehr als 4.425 Euro brutto im Monat (beziehungsweise 53.100 Euro brutto im Jahr), fällt für den darüber liegenden Betrag kein Versicherungsbeitrag mehr an.