Wie lange darf der Arbeitgeber arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufbewahren?

Die „gelben Scheine“ sollten daher etwa fünf Jahre aufbewahrt werden. Spätestens fünf Jahre nach Erhalt des Belegs kann die Vernichtung seitens des Arbeitnehmers erfolgen. Naturgemäß ist die Aufbewahrung entsprechend kürzer zu halten, wenn die AU nicht in Verbindung mit einer Entgeltzahlung (Lohnfortzahlung) steht.

Kann eine Au aufgehoben werden?

Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.

Wie lange sollten Arbeitgeber die Unterlagen einer Personalakte aufbewahren?

Dementsprechend sollten Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente in den Personalakten ehemaliger Beschäftigter nach deren Austritt drei Jahre lang aufbewahren. Eine einheitliche Aufbewahrungsfrist für sämtliche Unterlagen einer Personalakte gibt es jedoch nicht.

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Welche Aufbewahrungsfristen gelten für personenbezogene Daten?

Aufbewahrungsfristen gelten auch für personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Übrigens: Auch für personenbezogene Daten der Mitarbeiter gelten z. B. im Zusammenhang mit Anwesenheitszeiten oder Buchhaltungsdaten Aufbewahrungs- und Löschfristen. Da die Personalabteilung unweigerlich mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kontakt kommt,…

Warum sind die personenbezogenen Daten von Bewerbern noch gespeichert?

Bei den meisten Unternehmen sind die personenbezogenen Daten von Bewerbern auch dann noch gespeichert, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden. Doch das ist rechtlich nicht zulässig.

Wann müssen Arbeitgeber die Aufbewahrungsfristen einhalten?

Die Aufbewahrungsfristen der Personalakten sollten daher immer erst zum Ende eines jeden Kalenderjahres kontrolliert werden. Dann, wenn die Unterlagen aus den Personalakten steuerlich relevant sind, müssen die Arbeitgeber eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren einhalten.