Wie lange darf ein Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen?

Unternehmen dürfen Überstunden nur anordnen, wenn dafür eine rechtliche Grundlage existiert. Ohne Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsratsvereinbarung können Chefs Überstunden nur in betrieblichen Notfällen wie etwa bei Brand- und Sturmschaden verlangen.

Was sind Überstunden bei Teilzeit?

Prinzipiell müssen Mitarbeiter in Teilzeit keine Überstunden leisten. Bei Teilzeit gilt das genauso wie bei Vollzeit. Eine Ausnahme gilt mithin dann, wenn die Mehrarbeit im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Üblicherweise muss dann bestimmt werden, wie viele Stunden dabei maximal vorgesehen sind.

Wie kann die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers verlängert werden?

Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers kann durch Überstunden auf maximal 10 Stunden täglich verlängert werden. Freiwillig geleistete Überstunden müssen nicht bezahlt werden, im Übrigen kommt es bei der Vergütung von Mehrarbeit auf den Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung an. Angesammelte Überstunden können auch verfallen.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.

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Kann man eine Arbeit über einen längeren Zeitraum ausüben?

Als Arbeitnehmer, der eine bestimmte Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausübt, können Sie darauf vertrauen, dass Sie Ihren damit erworbenen sozialen Standard nicht mehr verlieren. Eine „schlechtere“ Arbeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht zuweisen, also weniger anspruchsvoll, geringer vergütet oder mit belastenderen Arbeitszeiten.

Wie sollten sie die Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

Zu allererst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm gleichzeitig schriftlich mitteilen, dass Sie gern Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Den entsprechenden Antrag müssen Sie drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung stellen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung nicht ablehnen.