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Wie lange darf ein Bauantrag dauert in Bayern?
Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Mittels einer neuen Frist soll der Weg zu Baugenehmigungen künftig maximal drei Monate dauern.
Wie lange darf ein Hausbau maximal dauern?
Dauer beim Hausbau abhängig von verschiedenen Faktoren
Fertighaus | Massivhaus | |
---|---|---|
Bauplanung | 1 Tag bis mehrere Wochen | 4 bis 6 Wochen |
Baugenehmigung | 1,5 bis 12 Wochen | 1,5 bis 12 Wochen |
Keller / Bodenplatte | 2 bis 5 Wochen | 2 bis 5 Wochen |
Rohbauphase | 2 bis 3 Tage | 3 bis 4 Wochen |
Wann brauche ich eine Baugenehmigung in Bayern?
Wollen Sie ein Gebäude oder Teile davon anders als bisher nutzen, beispielsweise in eine Wohnung eine Praxis einrichten, benötigen Sie dafür in der Regel auch eine Genehmigung. Eine Nutzungsänderung ist nur genehmigungsfrei, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gestellt werden.
Wie länge dauert die Erteilung einer Baugenehmigung?
In der Praxis führt das dazu, dass bis zur Erteilung einer Baugenehmigung in einem Fall lediglich zwei Wochen und in einem anderen bis zu sechs Monate vergehen können. Bei der Länge des Verfahrens spielt eine Reihe von Faktoren eine Rolle.
Wie hoch sind die Kosten für die Baugenehmigung?
Die Kosten für die Baugenehmigung richten sich nach dem Bundesland, in dem das Bauvorhaben lokalisiert ist. Im Allgemeinen werden hier aber rund 0,5 Prozent der Gesamtbaukosten fällig. Müssen Unterlagen zudem eigens von Ingenieuren und Architekten angefertigt werden, lässt das die Kosten für die Baugenehmigung weiter ansteigen.
Wie müssen sie eine Baugenehmigung erhalten?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie durch Ihren Architekten alle erforderlichen Unterlagen schriftlich bei Ihrem zuständigen Bauamt oder Ihrer Bauaufsichtsbehörde einreichen. Dies gilt genauso, wenn Sie ein Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren errichten wollen.
Wie lange verfällt die Baugenehmigung?
Kommt es aber im Vorfeld schon zu Zeitverzögerungen, solltet ihr darauf achten, dass die bereits erteilte Baugenehmigung nicht verfällt, bevor das Bauvorhaben anläuft. In den meisten Bundesländern ist die Baugenehmigung drei Jahre lang gültig. Aber es gibt auch Länder, in denen andere Fristen gelten. Denn Baurecht ist Ländersache.