Wie lange darf man sich als Ausländer in Österreich aufhalten?

EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger genießen Visumsfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wie lange darf man sich im Ausland aufhalten mit Aufenthaltstitel?

Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erlischt automatisch, wenn ein Drittstaatsangehöriger sich durchgehend mehr als zwölf aufeinander folgenden Monate nicht mehr im EWR-Gebiet aufhält.

Wie kann ich in Österreich bleiben?

aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Für EWR -, EU- oder Schweizer Bürgerinnen und Bürger hingegen gilt, dass diese einen Antrag auf Dokumentation bei der zuständigen Inlandsbehörde stellen müssen, wenn sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen.

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Wann erlischt eine Aufenthaltserlaubnis?

Aufenthaltserlaubnis Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei

Was ist der Aufenthaltsstatus in Österreich?

Aufenthaltsstatus (Österreich) Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer ausländischen Person dar, sich im Inland aufzuhalten. Er kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und wird in der Regel durch den gesetzlich geregelten Erwerb eines Aufenthaltstitels begründet.

Welche Aufenthaltstitel benötigen sie für einen Aufenthalt in Österreich?

Für einen Aufenthalt in Österreich, der länger als sechs Monate dauern soll, benötigen Sie ein­en Aufenthaltstitel (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Auf­ent­halts­be­willigung oder einen sogenannten „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“).

Wie ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels einzubringen?

Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus persönlich einzubringen. Im Antrag ist der Grund des Aufenthaltes bekanntzugeben und genau zu bezeichnen.

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