Wie lange darf mein alter Arbeitgeber Meine Daten speichern?

So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.

Wann muss der Arbeitgeber meine Daten löschen?

In der Regel werden Daten der Mitarbeiter nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu löschen sein – es sei denn, dass die Daten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter relevant werden könnten – in einem solchen Fall sollten die Daten für den Lauf der regulären Verjährungsfrist (3 Jahre) …

Wie lange muss die Personalakte aufbewahrt werden?

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Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Wie müssen Arbeitgeber auf das Datengeheimnis verpflichtet werden?

Nach § 5 Satz 2 BDSG müssen die Arbeitgeber nicht öffentlicher Einrichtungen dafür Sorge tragen, dass alle in der Datenverarbeitung eingesetzten Personen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden – und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit.

Wann sollten Arbeitgeber die Daten von Bewerbern speichern?

Allein schon aus Eigenschutz sollten Arbeitgeber die Daten von Bewerbern für einige Zeit speichern. Denn es könnte ein Anspruch auf Entschädigung aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gegen sie geltend gemacht werden. Lesen Sie hier, welche Fristen sinnvoll sind.

Wie ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig?

Nach § 5 Satz 1 BDSG ist es allen Personen, die in der Datenverarbeitung tätig sind, untersagt “personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen”. Laut Datenschutz sind die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig.

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Warum dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten undspeichern?

„Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten und speichern, wenn das für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist“, erläutert Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet.